Wieviel Wahrheit darf sein?

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Die eigentliche Herkunft ist für alle Adoptierten eine existenzielle Frage. Im Allgemeinen wird die Vergangenheit als nicht existent betrachtet, um den adoptierten Kindern einen Neuanfang zu ermöglichen.Teilweise werden sogar noch die Dokumente, die die Namen der leiblichen Eltern, den Status der Geburt und die Umstände, die zur Adoption führten, vernichtet. Argumentiert wird bei dieser Vorgehensweise mit dem Schutz der zu adoptierenden Kinder. Sicher ist das von diesen Behörden einerseits sogar gut gemeint. Andererseits beraubt werden diese Kinder ihrer Identität beraubt.

Beispiel: Die Inkognito-Adoption
Sie soll eine ungestörte Entwicklung des Kindes in der Adoptivfamilie gewährleisten. Damit soll auch verhindert werden, das die leiblichen Eltern irgendwann einmal in die Privatsphäre der Adoptivfamilie eindringen und das Kind verunsichern könnten. Somit sollen auch von vornherein Entwicklungsstörungen bei dem adoptierten Kind vermieden werden.
Diese Anonymität soll aber auch den leiblichen Eltern die Möglichkeit geben, sich schneller mit der, einmal getroffenen Entscheidung zur Adoption, abzufinden und ein neues Leben ohne Konflikte anfangen zu können.
Da jedoch immer mehr Adoptierte früher oder später (nachdem sie von ihrer Adoption erfahren haben) in eine Identitätskrise fallen, werden zunehmend andere Adoptionsformen gefordert.

Das Interesse an den eigenen Wurzeln
Adoptierten haben meist nur wenige Informationen über die leiblichen Eltern, über andere Verwandte überhaupt keine. Adoptierte Erwachsene begeben sich aus den verschiedensten Gründen auf die Suche nach den eigenen Wurzeln:
– medizinische Informationen
– Informationen zu den Umständen der Adoption

 

Geschwistersuche

Bei Adoptionen wird die Herkunft noch vielfach geheim gehalten.
Die eigentliche Herkunft ist für alle Adoptierten eine existenzielle Frage. Im Allgemeinen wird die Vergangenheit als nicht existent betrachtet, um den adoptierten Kindern einen Neuanfang zu ermöglichen.Teilweise werden sogar noch die Dokumente, die die Namen der leiblichen Eltern, den Status der Geburt und die Umstände, die zur Adoption führten, vernichtet. Argumentiert wird bei dieser Vorgehensweise mit dem Schutz der zu adoptierenden Kinder. Sicher ist das von diesen Behörden einerseits sogar gut gemeint. Andererseits beraubt werden diese Kinder ihrer Identität beraubt.

 

Geburtenregisterauszug

In Deutschland hat jeder Adoptierte das Recht ab dem 16. Lebensjahr einen Geburtenregisterauszug zu beantragen. Dieser Registerauszug enthält in der Regel die Namen beider leiblicher Elternteile. Ab dem 18. Lebensjahr kann der/ die Adoption Einsicht in die Adoptionsakte nehmen. Die Adoption schafft ein Eltern-Kind-Verhältnis zwischen dem Adoptierten (Wahlkind) und den Adoptierenden (Wahlvater, Wahlmutter, Adoptiveltern). Ab dem vollendeten 5. Lebensjahr haben Kinder das Recht, vor einer Adoption “gehört” zu werden. Obwohl die UN-Kinderrechtskonvention ein Recht des Kindes auf Kenntnis der leiblichen Eltern vorsieht, fehlt eine ausdrückliche Bestimmung im österreichischen Recht.
Für Mitarbeiter der Jugendämter ist es immer schwer zu entscheiden, wie viele und vor allem welche Informationen sie an die Adoptierten heraus geben sollten.
Wie sollen sie entscheiden, welche Informationen die Adoptierten verletzen oder sie in eine tiefe Lebenskrise stürzen?
Adoptierte wollen auf gar keinen Fall belogen werden, sie fordern die ganze Wahrheit.
Nach der durchgeführten Adoption gelten Adoptierte rechtlich als nicht mehr verwandt mit der Herkunftsfamilie, sie werden zu fremden Personen. 
Oft erhalten Adoptierte auch einen neuen Vornamen, somit eine völlig neue Identität.
Die Suche nach der Herkunft ist deshalb für viele Adoptierte sehr mühselig. 
Für Herkunftseltern ist es sehr schwierig nach ihren Kindern zu suchen. Die Aufdeckung der Adoption kann  nur mit Zustimmung der Adoptiveltern und des Kindes erfolgen.
Diese Regelung wird nicht selten dahingehend missverstanden, dass Adoptiveltern auch gegenüber ihrem adoptierten Kind die Adoption verschweigen oder dessen Versuche, etwas über die eigene Herkunft zu erfahren oder auch Kontakt zu leiblichen Verwandten aufzunehmen, unterbinden dürften. Dem aber ist nicht so.

Das Bundesverfassungsgericht

hat in den letzten Jahren mehrfach entschieden, dass jeder Mensch, auch der Minderjährige, ein Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung hat.
Gelegentlich kommt es noch vor, dass Anfragen der abgebenden Mütter nicht an die Adoptierten, auch wenn sie schon volljährig sind, weitergeleitet werden. Die Ämter meinen, leibliche Mütter hätten keinen Anspruch, dass die Behörden ihnen behilflich sind. 
Adoptierte und Herkunftsmütter haben oft die gleichen Gefühle wie Angst, Schmerz Verzweiflung und Trauer. 
Viele Adoptierte suchen, aufgrund der mangelnden Mithilfe einiger Jugendämter, auf eigene Faust nach ihren Verwandten. 
Es ist erstaunlich, wie erfolgreich sie dabei sein können. Bei der eigenen Suche nach leiblichen Verwandten wenden sich die Suchenden an Meldeämter, Standesämter, Suchdienste usw.
Wenn sich Adoptierte auf die Suche begeben wollen, haben sie mehrere Möglichkeiten:
- Anforderung einer Personenstandsurkunde beim Geburtsstandesamt
- Nachfrage bei der Personenstandsbehörde (Einblick in das Geburtenbuch)
- Antrag auf Auskunft bei Meldeamt nach der Wohnanschrift d. leibl. Eltern
- Antrag auf Einsicht in die Adoptionsakte beim zuständigen Jugendamt

Autor: Chris W.

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