Bekanntgabe der zuständigen Vormundschaftsbehörde an eine Familienangehörige bei einem Pflegekinderverhältnis zwecks späterer Adoption: Rechtsverweigerung contra Adoptionsgeheimnis. – keine Beschwerdelegitimation der Vormundschaftsbehörde gegen die Aufsichtsbehörde (E. 2.1) – Funktion der Aufsichtsbeschwerde: Aufhebung einer Verfügung durch die obere Aufsichtsbehörde kraft ihres Aufsichtsrechts bei Verletzung von klarem Recht oder Missachtung öffentlicher Interessen …
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