Vermittlungsstellen, Ablauf und Erfolgsaussichten

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Bis zur Adoption eines Kindes ist es ein weiter Weg.

Vermittlungsstellen
Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, müssen Sie sich an die örtlich zuständige zentrale Adoptionsstelle beim Landesjugendamt, an eine zugelassene Adoptionsvermittlungsstelle des örtlichen Jugendamtes oder an eine Adoptionsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft, die auf internationale Arbeit spezialisiert ist, wenden. Für Adoptionen im Ausland ist die Bundeszentralstelle für Auslandsadoptionen Hauptansprechpartner.

Ablauf einer Adoption

Ein Adoptionsverfahren kann sich oft längere Zeit hinziehen, denn allein die Eignungsprüfung dauert zwischen einigen Wochen oder Monaten. In der Regel werden während der Feststellung einer Eignung mehrere persönliche Gespräche geführt. Nach der Prüfung aller Voraussetzungen für eine Adoption folgt die Wartezeit. Diese ist von Bewerber zu Bewerber unterschiedlich. Manche warten nur ein oder zwei Jahre, einige sieben Jahre, und andere bekommen nie einen Vermittlungsvorschlag. Wird Ihnen ein Kind vorgeschlagen, können Sie entscheiden, ob Sie das Kind annehmen wollen. Die Erklärung müssen Sie bei dem für Sie zuständigen Jugendamt abgeben. Sie wird dann beurkundet und Sie werden noch einmal über Ihre Rechte und Pflichten und die Rechte und Pflichten des Kindes belehrt. Nach der Vermittlung erfolgt eine bis zu zwei Jahre andauernde Kontrollphase, bis es zur endgültigen Adoption kommt. Einer Adoption geht eine Pflegezeit von mindestens einem Jahr voraus.
Kommt es zu einem Adoptionsabschluss, so berechnet das zuständige Jugendamt Gebühren in Höhe von etwa 100 Euro.
Ehepaare haben die besten Chancen, ein Kind zu adoptieren.

Erfolgsaussichten für eine Adoption
In Deutschland ist das Verhältnis von zur Adoption freigegebenen Kindern zu Adoptionswilligen etwa eins zu zehn. Bevorzugt bei der Auswahl werden Ehepaare, da die rechtliche und finanzielle Absicherung der Familie in dieser Konstellation in der Regel besser ist als bei Einzelpersonen. Ein Höchstalter für Adoptionswillige ist im Gesetz zwar nicht vorgeschrieben, aber üblicherweise werden Säuglinge und Kleinkinder nur an Ehepaare unter 35 Jahren vermittelt.
Wenn Sie beim zuständigen deutschen Jugendamt das Eignungsverfahren abgeschlossen haben, können Sie sich auch an einen Verein wenden, der bei Auslandsadoptionen behilflich ist. Je nach Land müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Die Wartezeit für ein ausländisches Kind ist meist wesentlich kürzer.

Hier finden Sie weiteres Informationsmaterial zum Thema Adoption.

 

 

 

 

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