Öffentliche Jugendhilfe

Das vorliegende Heft der Reihe 11 Beiträge zur Statistik des Landes Nordrhein-Westfalen“ bringt die Ergebnisse der Statistik der öffentlichen Jugendhilfe für das Rechnungsjahr 1953. Es wird damit die Veröffentlichung des Zahlenmaterials dieser Jahresstatistik fortgesetzt, die in den voraufgegangenen Berichtsjahren in Form von Sonderveröffentlichungen unseres Amtes vorgenommen wurde.

Der Teil I des Heftes bringt Zahlenmaterial über die Tätigkeit der gemeindlichen Jugendämter auf den Gebieten der öffentlichen Jugendpflege und Jugendfürsorge. Über die Fürsorgeerziehung wird in diesem Teil nur soweit berichtet, als die Antragstellung zur Übernahme in Fürsorgeerziehung oder Freiwillige Erziehungshilfe und die Betreuung widerruflich aus der Fürsorgeerziehung entlassener Minderjähriger Aufgaben der Jugendämter sind.

In Teil II wird über die von den Landesjugendämtern Nordrhein und Westfalen-Lippe durchgeführte Fürsorgeerziehung und Freiwillige Erziehungshilfe berichtet.

Im grundsätzlichen hat sich der Inhalt der jetzt vorliegenden Statistik im Vergleich zu dem der Vorjahre nicht geändert. Von den geringfügigen Änderungen, die aus Gründen der Vereinfachung der statistischen Meldung bzw. der Verbesserung des Zahlenmaterials vorgenommen wurden, sei die Ergänzung der Statistik um die Angaben über die Freiwillige Erziehungshilfe genannt (s. Übersicht Nr. 8 „Fürsorgeerziehung und Freiwillige ErziehungshilfeIl im Teil I der Veröffentlichung); die zunehmende Bedeutung dieser Art der Jugendhilfe rechtfertigte die Erweiterung. Auf den Nachweis der Fälle der Bewahrungs- und Gefährdetenfürsorge-Maßnahmen, die nur im Bereich des Landesjugendamtes Nordrhein durchgeführt werden, wurde um der Einheitlichkeit des Zahlenmaterials willen verzichtet.

Des weiteren sei noch auf die kürzere Fassung der Angaben über die Tätigkeit der gemeindlichen Jugendämter :mf dem Gebiet der Jugendgerichtshilfe hingewiesen. Da ausreichende Zahlenangaben über die richterlichen Entscheidungen aus der Abgeurteilten-Statistik zu entnehmen sind, wobei auch die Art der Delikte der jugendlichen Rechtsbrecher nachgewiesen werden, wurde auf diesen Nachweis in der Jugendhilfestatistik verzichtet. Es wurde lediglich die Zahl der bei den Jugendämtern bearbeiteten Fälle sowie die Art ihrer Erledigung, ob im Vorverfahren oder Haupt- verfahren, festgestellt...weiterlesen

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