Kinder- und Jugendhilfe CH

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Kinder und Jugendliche sollen so aufwachsen können, dass ihre gesunde Entwicklung ermöglicht und gefördert wird. Sie sollen vor Gefahren geschützt sein. Grundsätzlich besteht gegenüber Minderjährigen die Unterhaltspflicht der Eltern, welche der Unterstützung durch die öffentliche Sozialhilfe vorgeht.

Dies gilt auch für Ausländerinnen und Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz, auch wenn die Kinder nach Heimatrecht bereits mündig und handlungsfähig sind. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Personen. In Situationen, in denen sie Belastungen und/oder Benachteiligungen ausgesetzt sind, kann Hilfe von Aussen eine wichtige Unterstützung sein.

Hier setzt die Kinder- und Jugendhilfe an und versucht, zur Verwirklichung des Rechts der Kinder einen Beitrag zu leisten, indem sie Bedingungen schafft, die junge Menschen in ihren Entwicklungs- und Bildungsprozessen unterstützen können.

 

Formulare und Publikationen zum Thema Kinder- und Jugendhilfe
Formulare und Publikationen zum Thema Kindeswohl und Kindesschutz
Formulare und Publikationen zum Thema Kinder- und Jugendhilfe

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