Internationale Adoption

Eine Auslandsadoption führt oft schneller zum Wunschkind.
Wenn Sie eine internationale Adoption in Betracht ziehen, müssen Sie sich an die zuständige Adoptionsstelle beim Landesjugendamt oder an eine zugelassene Adoptionsvermittlungsstelle wenden. Adressen der Adoptionsvermittlungsstellen erhalten Sie bei den jeweiligen Landesjugendämtern. Verläuft das Beratungsgespräch positiv, müssen Sie sich wie bei nationalen Adoptionen einer Eignungsprüfung unterziehen. Haben Sie das Verfahren abgeschlossen, müssen die Adoptionsunterlagen übersetzt und den ausländischen Vermittlungsstellen übergeben werden. Es gelten nun die zu erfüllenden Voraussetzungen und Rechte des jeweiligen Landes, die sich oft vom deutschen Recht unterscheiden. Manche Staaten erlauben gar keine Adoption durch Ausländer. Genaue Informationen über die Rechtsordnung der verschiedenen Staaten bezüglich einer internationalen Adoption erhalten Sie im persönlichen Beratungsgespräch.
Haben Sie einen Vermittlungsvorschlag aus dem Ausland erhalten und möchten diesen annehmen, so müssen Sie zum Gerichtsverfahren im Ausland erscheinen. In manchen Ländern dürfen Kinder erst dann adoptiert werden, wenn ein Elternteil mehrere Wochen im Herkunftsland des Kindes geblieben ist.

Kosten einer Auslandsadoption

Das Haager Adoptionsübereinkommen erlaubt es, Kosten, Auslagen und Honorare bei einer internationalen Adoption zu erheben. Unverhältnismäßige Vergütungen sind allerdings verboten. Für Prüfung und Weiterleitung von Unterlagen an die Behörden im Heimatland des Kindes und das Ausstellen von Bestätigungen dürfen in Deutschland maximal 250 Euro plus Auslagen durch die Bundeszentralstelle für Adoption erhoben werden. Wie hoch die Kosten für eine Auslandsadoption insgesamt sind, kommt auf den Einzelfall an. Zwischen 8.000 und 15.000 Euro sind aber durchaus üblich für Dokumente, den Anwalt, die Flüge, den Aufenthalt im Heimatland des Kindes sowie das Gericht vor Ort. Die Vermittlungsagenturen können Ihnen hierzu genaue Auskünfte geben.
Das Haager Adoptionsübereinkommen soll Kinderhandel unterbinden.

 

Das Haager Adoptionsübereinkommen ist ein Gesetz, das Rechtsfragen bei internationalen Adoptionen regelt und der Weiterentwicklung des Adoptionsvermittlungsrechtes zustimmt. Die Bundesrepublik Deutschland ist seit dem 1. März 2002 Vertragsstaat. Ziele des Übereinkommens sind die Sicherstellung des Wohles des Kindes und die Wahrung der Grundrechte, um Kinderhandel zu verhindern, sowie die Beachtung fachlicher Standards und die Zusammenarbeit der Vertragsstaaten über zentrale Behörden und ein standardisiertes Verfahren. Außerdem werden Adoptionsentscheidungen gegenseitig anerkannt. Vor einer etwaigen Adoption ist jeder Vertragsstaat dazu angehalten zu versuchen, dass das Kind in seiner leiblichen Familie bleiben kann. Eine internationale Adoption darf erst im letzten Schritt in Betracht gezogen werden.

Hier finden Sie weiteres Informationsmaterial zum Thema Adoption.