Heimerziehung von Mädchen …
…1945-1975
I. EINLEITUNG
1. Thema und Forschungsstand
In den fünfziger und sechziger Jahren gerieten Mädchen und junge Frauen, die von ihrer Umgebung als „auffällig“, „verwahrlost“, „sittlich gefährdet“ oder „schwererziehbar“ wahrgenommen wurden, rasch in den Fokus der Jugendfürsorge. Wenn die Jugendbehörden nachweisen konnten, dass die Minderjährigen „verwahrlost“1 waren, wurde es möglich, sie im Rahmen der Öffentlichen Erziehung2 in ein geschlossenes Heim einzuweisen. In den meisten Fällen wurde die richterliche Anordnung der Fürsorgeerziehung bis in die siebziger Jahre mit der Gefahr weiterer Verwahrlosung und eines sittlichen „Abgleitens“ der Mädchen begründet. Im geschlossenen Heim sollten sozial auffällige Mädchen durch „straffe Erziehung und Beaufsichtigung“ diszipliniert und an ein „geordnetes Leben gewöhnt“ werden.
In der britischen Zone waren im Jahre 1949 5102 weibliche Minderjährige in der Öffentlichen Erziehung untergebracht, davon 4029 in Fürsorgeerziehung (FE) und 1073 in Freiwilliger Erziehungshilfe (FEH).4 Insgesamt ging in den Jahren 1954 bis 1975 die Zahl der FE-Zöglinge von 7223 auf 992 zurück und die Zahl der FEH-Schützlinge sank von 3983 auf 2237… weiterlesen
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