Grenzüberschreitende Adoption in Österreich

Immer häufiger begegnet man in der sogenannten „westlichen Welt“ dem Phänomen der ungewollten Kinderlosig­keit, sodass auch immer mehr Paare überlegen, ein Kind zu adoptieren. Adoption – die Annahme eines Kindes an „Kindesstatt“ – bedeutet eine lebenslange Entscheidung im Interesse des Kindes – sowohl für dessen leibliche Eltern als auch für die Adoptiveltern. Adoption kann für alle Beteiligten eine gute Lösung sein, wenn sie nach fachlichen Standards und im Rahmen bestehender Gesetze durchgeführt wird und dem Kindeswohl dient.
In Österreich nimmt die Anzahl der zur Adoption freigegebenen Kinder weiter ab. Viele Paare überlegen daher die Adoption eines Kindes aus dem Ausland, eine grenzüberschreitende Adoption.
Eine grenzüberschreitende Adoption (Auslandsadoption, internationale Adoption) liegt vor, wenn das zu adoptie­rende minderjährige Kind und die anneh­menden Eltern ihren gewöhnlichen Aufenthalt in verschiedenen Staaten haben und somit durch die Adoption bzw. im Hinblick auf eine Adoption ein Grenz­übertritt des Kindes notwendig ist.

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