Freiwillige Sorgerechtsübertragung…

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… auf Pflegeeltern nach § 1630 III BGB

Ganz überwiegend ist es sinnvoll, wenn Pflegeeltern auch das Sorgerecht für ihr Pflegekind besitzen. Abgesehen davon, dass diese ohnehin die engsten Bezugspersonen des Kindes sind, also das Kind und seine Bedürfnisse am besten kennen, ist es meist auch ein deutlicher Gewinn für das Pflegekind. Denn gerade Pflegekinder sind in einem hohen Maß auf Sicherheiten angewiesen. Häufig haben Pflegekinder eine von Bindungsabbrüchen geprägte Biografie und haben Bezugspersonenwechsel erlebt. Es ist bekannt, dass derartige Erlebnisse bei Pflegekindern dazu führt, dass diese äußerst leicht irritierbar sind, insbesondere was die Sicherheit angeht, in ihrer Pflegefamilie verbleiben zu können. Für Pflegekinder ist es daher ein großer Vorteil, wenn diese erleben können, dass ihre Pflegeeltern nicht nur die tatsächliche, sondern auch die rechtliche Verantwortung für sie innehaben. Haben die Pflegeeltern etwa das Aufenthaltsbestimmungsrecht, dann können sie dem Kind eine weit größere Sicherheit vermitteln, dass es bei ihnen verbleiben kann. Nicht zuletzt werden sich natürlich auch die Pflegeeltern sicherer fühlen und dies auf die Kinder ausstrahlen.

Wie aber können Pflegeeltern das Sorgerecht übernehmen? Hier muss man zunächst deutlich die Ausgangslage unterscheiden, also zunächst untersuchen, wo das Sorgerecht aktuell überhaupt liegt… weiterlesen

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