Findelkinder sind …

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…verlassene, ausgesetzte Kinder

Fast immer von ihren Müttern, bald nach der Geburt irgendwo zurück gelassen. Es gibt selten die Absicht, dass das Kind sterben sollte. Jedoch sind die Mutter in der Regel in einem solchen mentalen Zustand, dass sie weder rational handeln, noch fähig sind Hilfe anzunehmen. Nicht einmal dann, wenn man ihnen die Hilfe direkt anbieten würde.
Die Kinder werden meistens irgendwo in einem Krankenhaus, Bad, Telefonzelle, Kirche oder bei einem Pfarrer vor der Haustür gelegt, wo sie bald gefunden werden würden. Dies unterscheidet die Mütter. Die Mütter von Findelkindern handeln oft unbewusst fürsorglich.
Im Mittelalter und in der Renaissance gab es anerkannte Orte, wo eine Mutter ein Baby hinterlassen bzw. abgeben konnte. Normalerweise waren das Räume in Klöstern, in denen eine Art Kinderbett oder Wiege an der Wand befestigt war. Eine so genannte Drehlade. Die Mutter legte das Kind in die Wiege, betätigte eine Klingel und ging. Ein paar Minuten später kam eine Nonne und das Baby wurde dann entweder im Klosterwaisenhaus betreut oder zur Adoption freizugeben. Die Babyklappe ist also keine neuzeitliche Erfindung – nein, so etwas gab es schon im Mittelalter.
Diese Regelung wurde im Jahr 2000 wieder aufgegriffen und die erste Babyklappe in Hamburg eröffnet. Nach der anonymen Abgabe des Babys, hat die Mutter sechs Wochen Zeit, in denen sie das Baby wieder beanspruchen kann. Bis 2009 gab es 98 Babyklappen in Deutschland.
In der modernen Dritten Welt können Kinder anonym abgegeben werden, wenn z.B. das Leben der Mutter in Gefahr wäre oder sie selbst zu krank ist um sich um das Kind kümmern zu können (Aids). Es gibt für Mütter in der ganzen Welt andere und immer unterschiedlichere Situationen, in denen sie keinen anderen Ausweg sehen, als das Kind auszusetzen bzw. abzugeben.
Ein Findelkind hat kein bekanntes Geburtsdatum, Name oder Eltern. Sie werden häufig von der Person, die sie gefunden oder durch das Krankenhauspersonal, wo sie abgegeben werden benannt, oft Vornamen über den Ort sie gefunden wurden oder die Zeit des Jahres. Dieser Index umfasst mehrere Findelkinder:

Deutschland – Babyklappen

Babyklappen sind nach derzeitigem Rechtsstand in der Bundesrepublik Deutschland nicht erlaubt und umstritten, und ethisch-moralische Bedenken hinsichtlich Sinn und Erfolg der Einrichtungen bestehen.

Ewiges Findelkind

Aber auch für die Kinder sei die Anonyme Geburt später eine Belastung, denn: „Sie bleiben immer Findelkinder und haben oft ein Problem mit ihrer Identität, wenn gar nichts über die Eltern bekannt ist.“ Putz plädiert deshalb für die „diskrete Adoption“ als Alternative: Dabei bleibt die Mutter zwar nach außen anonym, aber für das Kind werden ihre Daten gesammelt und unter strengstem Datenschutz aufbewahrt, sodass es auf Wunsch einmal Kontakt aufnehmen kann. „Wenn wir wissen, wer die Mutter ist, sind wir sehr froh und die Frau kann außerdem persönlich unterstützt werden, ohne nach außen ihre Identität preisgeben zu müssen.“
Um den Kindern von anonym Gebärenden nicht ganz die Wurzeln zu nehmen und ihnen später wenigstens einen Anhaltspunkt geben zu können, werden die Mütter generell noch im Spital gebeten, einen Brief an das Kind zu schreiben, der versiegelt bleibt, in Wien etwa beim Referat für Adoptiv- und Pflegekinder hinterlegt ist, und ihm nach dessen Volljährigkeit übergeben wird. „Die Wünsche der Mutter für das Kind festzuhalten, kann auch für die betroffene Frau etwas Heilendes haben“, weiß Christa Pletz.
Umentschieden
Selten, aber doch kommt es auch vor, dass Mütter sich nach einer Anonymen Geburt doch entscheiden, das Kind zu behalten oder sich nachträglich als leibliche Mutter „outen“ und das Kind selbst zur Adoption freigeben. „Die Frau hat Zeit, sich für das Kind zu entscheiden, bis der Adoptionsbeschluss rechtskräftig ist, was frühestens nach sechs Monaten der Fall ist, sie muss aber beweisen, dass sie die Mutter ist und das Jugendamt kontrolliert die Lebensumstände, bevor es ihr die Obsorge überträgt“, sagt Anna-Lisa Putz.
Für die Adoptiveltern in spe, die das Kind bis zum Adoptionsbeschluss, also mindestens sechs Monate, in Pflege haben, kann diese Umentscheidung sehr schmerzlich sein, weiß Christa Pletz, aber: „Bei jeder Adoption gibt es diese Zeitspanne der Unsicherheit, in der die Mütter ihre Entscheidung rückgängig machen können – die Pflegeeltern wissen darüber in der Regel vorher Bescheid.“

Quelle: Der Standard

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