Unser Bundes-Verfassungsgesetz bestimmt, dass die Justiz von der Verwaltung in allen Instanzen getrennt ist. Die österreichische Justiz umfasst die ordentlichen Gerichte, die Staatsanwaltschaften, die Justizanstalten (Strafvollzugsanstalten und gerichtliche Gefangenenhäuser) und die Bewährungshilfe. Gerichte sind auf Grund der Gesetze eingerichtete staatliche Institutionen, die durch unabhängige,…
Quelle: Justiz Österreich
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