Datenweitergabe von Vermissten DE

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Nach Artikel 97 können zwei Personenkategorien ausgeschrieben werden: 1) vermisste Personen; 2) Personen, die im Interesse ihres eigenen Schutzes (z. B. zum Schutz ihrer Gesundheit, wenn eine Person nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen) oder zur Gefahrenabwehr auf Ersuchen der zuständigen Behörde oder des zuständigen Gerichts der ausschreibenden Vertragspartei vorläufig in Gewahrsam genommen werden müssen.

 

Im Fall von Minderjährigen, die von einem Elternteil oder einem …

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hier finden Sie weiteres Informationsmaterial zum Thema Personensuche.

 

 

 

 

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