Das Bundesamt für Justiz erarbeitet Erlasse auf dem Gebiet des Zivilrechts, des Strafrechts, des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, des internationalen Privatrechts sowie in gewissen Bereichen des Staats- und Verwaltungsrechts. Es berät die Departemente und Bundesämter bei allen Rechtsetzungsgeschäften und erstellt Gutachten. Das Amt übt ferner die Oberaufsicht des Bundes im Handelsregister-, Zivilstands- und Grundbuchwesen, beim Grundstückerwerb durch Personen im Ausland sowie im …
Hier finden Sie weiteres Informationsmaterial zum Thema Recht & Gesetz.