Meldeauskunft Österreich

Wenn Sie eine Person suchen, die z. B. unbekannt verzogen ist, können Sie eine Meldeauskunft zu dieser Person beantragen. Vorausgesetzt, Sie wissen den letzten Hauptwohnsitz dieser Person oder den Geburtsort. Sie können dann, entweder persönlich oder online, bei der jeweiligen Gemeinde oder Magistrat beantragen.

Auskünfte über Geburtsdaten zu bestimmten Personen können Sie nur beantragen, wenn Sie einen dementsprechenden Exekutionstitel (Gerichtsbeschluss)gegen die Gesuchte/den Gesuchten vorlegen können.
Voraussetzungen

Um eine Meldeauskunft zu einer bestimmten Person erhalten zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.

 

 

 

Sie müssen zu der Gesuchten/ die Gesuchten folgende Daten vorlegen können:

– Vor- und Familienname/Nachname
– Geburtsdatum
– Geburtsort
– Staatsangehörigkeit
– oder frühere Adresse

Sie suchen z.B. Heinz Schmidt aus Wien. Da es in Wien vermutlich über Hundert Heinz Schmidt gibt, sollten Sie entweder ein Geburtsdatum oder eine frühere Adresse haben.
Oder den Namen der Ehefrau oder eines der Kinder, falls Ihnen die Familienmitglieder bekannt sein sollten.

Zuständige Stellen:

Das Gemeindeamt
In Statuarstädten: der Magistrat
In Wien: das Magistratische Bezirksamt

Verfahrensablauf

Sie können formlos persönlich, postalisch oder per Internet um Meldeauskunft ansuchen. Sie können beim Zentralen Melderegisters (ZMR) eine Meldeauskunft online beantragen.

Erforderliche Unterlagen:

– Amtlicher Lichtbildausweis

Hinweis: Bei schriftlichen Anträgen muss die amtliche Urkunde im Original oder in einer notariell oder gerichtlich beglaubigte Abschrift beigelegt sein.

Kosten
Antragsgebühr: 13,20 Euro
Die Antragsgebühr entfällt bei mündlicher Antragstellung.

Bundesverwaltungsabgabe
– Für Abfragen aus dem örtlichen Melderegister: 2,10 Euro
– Für Abfragen aus dem Zentralen Melderegister (ZMR): 3 Euro

Rechtsgrundlagen
– §§ 16 und 18 Meldegesetz (MeldeG)
– § 15 Meldegesetz-Durchführungsverordnung (MeldeV)

Zum Formular:
Online-Meldeauskunft

Quelle: http://www.help.gv.at




Asylanten in Österreich

Das Bundesamt für Fremdenwesen hat mit 1. Jänner 2014 seine operative Arbeit aufgenommen. Die wesentlichen Aufgaben sind die Durchführung von erstinstanzlichen asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren sowie die Erteilung von Aufenthaltstiteln aus berücksichtigungswürdigen Gründen. Koordinationsmaßnahmen im Bereich der freiwilligen und zwangsweisen Rückkehr fallen
ebenfalls in den Kompetenzbereich des BFA. Die Visaverfahren, Verwaltungsstrafverfahren, Zurückweisungen, Zurückschiebungen,
Durchbeförderungen, die Kontrolle des Aufenthalts sowie der Vollzug in den Anhaltezentren werden weiterhin von der Fremdenpolizei
wahrgenommen. Für das BFA ist die Prüfung der weiterlesen

Quelle: Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hier finden Sie weiteres Informationsmaterial zum Thema Migration.

 

 

 

 




Wie oft verlieren?

Ich habe meine Familie mehrfach verloren.
Geboren wurde ich im Januar 1970. Ich war das sechste Kind meiner leiblichen Mutter, nach mir folgten noch vier weitere Kinder. 
Ca. zwei Monate nach meiner Geburt kam ich zum ersten Mal in ein Kinderheim, zusammen mit meiner Schwester, welche 1³/4 Jahre älter ist als ich. 
Einige werden fragen, wo sind die anderen Geschwister abgeblieben. Unsere Brüder, welche älter waren, sind entweder zu den Eltern, Großeltern oder in andere Einrichtungen gekommen.
Diese Prozedur wiederholte sich bis zu meinem dritten Lebensjahr sehr oft. Getrennt von Mutter, Vater und Geschwistern. 
1973 kam ich letztmalig in ein Kinderheim, wieder zusammen mit meiner Schwester. Dort verbrachte ich zwei Jahre mit meiner Schwester.
Unfassbar!
Von einem Tag auf den anderen war sie nicht mehr da, einfach weg. 
Das war, so glaube ich 1975. Sie kam zu ihren „neuen Eltern“. 
Warum durfte ich nicht mit?! Die Frage hat mir bis heute KEINER beantworten können.
Auch ich bin zu „neuen Eltern“ gekommen. Ich verlebte dort bis zu meinem 13. Lebensjahr eine schöne Kindheit, jedoch vergaß ich nie meine Schwester. 
In einer warmen Augustnacht 1983 verstarb meine Adoptivmutter an einem Herzinfarkt. Sie war gerade 38 Jahre alt. Ich war anwesend, als sie starb. 
Mein Adoptivvater war mit dieser Situation völlig überfordert, er stand hilflos da. Ich verstand damals nicht, warum er nicht irgendetwas getan hatte. 
Meine geliebte Mutsch war tot, von einer Minute zur anderen. Mein Adoptivvater hatte aufgehört zu leben, seit dieser Augustnacht 1983.
Auch ihn hatte ich an diesem Tage verloren. Er hatte den Alkohol „gefunden“, er wurde sein bester Freund. 
Mich hat er einfach vergessen. Ich lebte mein Leben, bin groß und anständig geworden. Ich streite nicht ab, dabei etliche Tiefen erlebt zu haben.

Krebs-Krank

1998 heiratete ich. Endlich schien mein Leben „normal“ zu verlaufen. Dies änderte sich, als ich 2004 an Krebs erkrankte. 
Mein Mann kam mit der neu entstandenen Situation nicht klar, mit mir nicht mehr klar. Ich hatte mich verändert. 
Durch die Krankheit bin ich zu einer selbstbewussten Frau geworden, ein Problem für meinen Mann. Ich trennte mich von ihm. Mittlerweile haben wir ein freundschaftliches Verhältnis. Das wird auch so bleiben.
2007 verstarb mein Adoptivvater, er wurde tot in seiner Wohnung gefunden. Die Kriminalpolizei informierte mich von seinem Ableben.
Wieder ein Mensch aus meinem Leben verschwunden. 2001 begann ich mit der Suche nach meinen Wurzeln, im Jahr 2003 lernte ich daraufhin meinen leiblichen Vater kennen und somit auch seine jetzige Familie. 
Im Laufe von 4 Jahren entstand ein gutes Verhältnis, so dachte ich. Jedoch wurde ich 2008 eines Besseren belehrt. 
Ich habe vor kurzer Zeit meine Schwester kennen gelernt.
Im Vorfeld dieses Treffens stellten sich mir viele Fragen.
Wie sieht sie aus? 
Was macht sie? 
Erinnert sie sich an mich? 
Wie wird das erste Wiedersehen ablaufen? 
Versteht man sich? 
Sieht man sich wieder?
Ich könnte noch viele dieser Fragen benennen, aber das würde zu lange dauern. 
Wir waren vier und sechs Jahre alt, als wir uns zum letzten Mal sahen. 
Das war vor über 30 Jahren. Wir Beide wurden getrennt voneinander adoptiert, was ich bis heute nicht verstehen will und kann! 
Beide haben wir unseren Weg bis heute bestritten, was oft sehr schwierig war. Beide wussten wir, dass jemand fehlt und tief im Inneren vermissten wir uns gewaltig.

Erstes Treffen

Das erste Treffen zeigte bei mir Emotionen, welche ich vorher noch nie so erlebt habe. 
Es war eine Mischung aus Glück, Trauer, Freude, Unsicherheit.
Ein Wechselbad der Gefühle also. Ich erfuhr von dem Leben vor und während der Heimzeit. Was ich erfuhr, gefiel mir nicht. 
Mit dem Auftauchen meiner Geschwister, welche ich gefunden habe, stellten sich mir viele Fragen. Nur eine Person konnte diese beantworten. Mein Vater! Ich stellte ihm meine Fragen und er sagte, alles ist gelogen, meine Geschwister wären schlechter Umgang für mich. Ich wurde vor die Entscheidung gestellt Vater oder Schwester, der Vater verschwand aus meinem Leben. Ihm ist es egal was ich mache, wie es mir geht. War es ihm nicht schon gleich nach meiner Geburt egal?! Allein ihn habe ich zweimal verloren! Wenn man hier von verlieren sprechen kann.
Ich habe nicht gezählt, wie oft ich meine Familie verloren hab, möchte auch nicht zählen.

Autor: Chris W.




Auskunftssperre Österreich

Im Falle einer Inkognito-Adoption …

wird vom bei der § 12 Abs 2 Meldegesetz um Auskunftssperre bis zum 19. Lebensjahr des Kindes angesucht. Eine Auskunftssperre gibt es beispielsweise beim Melderegister.

 

Jede gemeldete Person kann beim Meldeservice des Gemeindeamtes oder Magistrats (in Wien bei der ” Zentralen Meldeauskunft der MA 62 “) beantragen, dass über sie keine Meldeauskünfte erteilt werden, soweit ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft gemacht werden kann.
Jede Person hat das Recht einen Antrag auf Auskunftssperre zu stellen. Sie müssen den Antrag auf Auskunftssperre jedoch glaubhaft begründen. Sie können diesen Antrag stellen, wenn Sie, aus irgendwelchen Gründen, um Ihr Leben fürchten. Eine solche Auskunftssperre wird höchstens für zwei Jahre erteilt und kann danach für zwei weitere Jahre verlängert werden. Auch in diesem Fall ist ein begründetes schriftliches Ansuchen zu stellen und zu vergebühren (Vergebührung).
Hinweis: Eine Auskunftssperre gilt nicht gegenüber Behörden, Ämtern sowie für Personen, die nachweisen können, dass sie eine rechtliche Verpflichtung der Betroffenen/des Betroffenen geltend machen.

 

Bild-Quelle: Gemeinde Weiden am See
Quelle: Bundesrat

Hier finden Sie weiteres Informationsmaterial zum Thema Behörden & Ämter.

 

 

 

 




Die österreichische Justiz

 

Unser Bundes-Verfassungsgesetz bestimmt, dass die Justiz von der Verwaltung in allen Instanzen getrennt ist. Die österreichische Justiz umfasst die ordentlichen Gerichte, die Staatsanwaltschaften, die Justizanstalten (Strafvollzugsanstalten und gerichtliche Gefangenenhäuser) und die Bewährungshilfe. Gerichte sind auf Grund der Gesetze eingerichtete staatliche Institutionen, die durch unabhängige,…

Quelle: Justiz Österreich 

 

 

Hier finden Sie weiteres Informationsmaterial zum Thema Behörden & Ämter.

 

 

 

 




Behördenfinder Österreich

Antworten zu Fragen des Lebens und deren Situationen.

 

 

 

 

 

 




Kindeswohl AT

 

Der „Begriff des Kindeswohls hat mehrere Dimensionen und erfasst das körperliche, geistige und seelische Wohlergehen des Kindes“, und „bei Beurteilung des Kindeswohls kommt es auf die gesamte Lebenssituation an, in der sich das Kind befindet“.
Soll mit der Adoption ein anderes Ziel erreicht werden, wie z.B. im Fall der Annahme eines Erwachsenen, ist weder ein schriftlicher Vertrag (Adoptionsvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden) noch eine gerichtliche Bewilligung notwendig. Im Fall der Volljährigkeit muss jedoch ein gerechtfertigtes Anliegen des Adoptierenden oder des Angenommenen vorliegen, das eine Adoption begründet, so z.B. die Übergabe eines Unternehmens oder die Adoption einer Person, die lange Zeit in der Familie des Annehmenden wie ein leibliches Kindgelebt hat.
Um die Interessen der eventuell vorhandenen leiblichen Kinder des oder der Adoptierenden zu wahren, ist die Bewilligung der Annahme zu versagen, wenn deren Unterhalt oder Erziehung gefährdet wären oder die Adoption den Zweck verfolgt, leibliche Kinder zu schädigen.

 

 

Ansonsten sind wirtschaftliche Belange nicht zu beachten.
§181 regelt anschließend die einzelnen Zustimmungserfordernisse, bei deren Fehlen eine gerichtliche Bewilligung nicht erteilt werden darf:
die Eltern des minderjährigen Wahlkindes
der Ehepartner des Annehmenden
der Ehepartner der Wahlkindes
Das Zustimmungsrecht dieser Personen entfällt jedoch, wenn sie selbst als gesetzliche Vertreter des Kindes den Adoptionsvertrag abgeschlossen haben, sie zu einer verständigen Äußerung dauerhaft unfähig sind oder ihr Aufenthalt seit mindestens sechs Monaten unbekannt ist.
Eine verweigerte Zustimmung kann auf Antrag des Annehmenden oder des Wahlkindes gerichtlich ersetzt werden, wenn keine gerechtfertigten Gründe für die Weigerung vorliegen.
Die Zustimmung zu einer Annahme erfolgt nach einem im Außerstreitgesetz geregelten Verfahren (AußStrG §§ 258, 259).

 

Hier finden Sie weiteres Informationsmaterial zum Thema Kinder- & Jugendhilfe.

 

 

 

 




Polizei Österreich

 

BM.I Das Bundesministerium für Inneres ist das größte und sensibelste Dienstleistungsunternehmen im Sicherheitsbereich und hat eine Fülle von Aufgaben wahrzunehmen. Das BMI ist zuständig für die Landessicherheit und die zuständigen Organisationen und Einrichtungen, zur Sicherung der Staatsgrenzen und die Organisation des Dienstbetriebes der Bundespolizei. Personenstandsangelegenheiten gehören ebenfalls zum Aufgabenbereich wie Staatsbürgerschaft und Heimatrecht.

Dem BM.I sind unter... weiterlesen

Landespolizei-Direktionen Österreich nach Bundesländern




Fremdenwesen Österreich

 

 

Abschiebung: Zwangsweise Außerlandesbringung eines Fremden, gegen den ein Aufenthaltsverbot oder eine Ausweisung durchsetzbar ist. Die Abschiebung kann durch Verhängung von Schubhaft gesichert werden. Dokumentenberater: Speziell ausgebildete Polizisten, die an Flughäfen in Ländern tätig sind, aus denen ver- mehrt unrechtmäßig Einreisende stammen. Die Beamten schulen Mitarbeiter der Luftfahrtunternehmen, der Visaabteilungen der österreichischen Auslandsvertretungen undweiterlesen

 

 

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Zentrales Melderegister Österreich

Meldezettel Der “alte” Meldezettel wurde durch die Meldebestätigung ersetzt. Der “neue” Meldezettel ist das Antragsformular, das den Meldebehörden zur Eingabe der Meldedaten in das Zentrale Melderegister (ZMR) bei einer Anmeldung bzw. Abmeldung oder Ummeldung dient. HINWEIS Das Meldezettel-Formular kann heruntergeladen werden, liegt bei der Meldebehörde auf und ist in einigen Trafiken erhältlich. Die Rubriken des Meldezettels sind vollständig und leserlich…

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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