Darüber hinaus sind auch jene Personen gesetzlich festgelegt, denen man im Rahmen eines Adoptionsverfahrens ein Anhörungsrecht einräumt. Dies sind nach §181a das Wahlkind ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, der Vater und die Mutter eines volljährigen Wahlkindes, die Pflegeeltern und das zuständige Jugendamt. Hier ist das Gericht lediglich verpflichtet, sich mit den Argumenten der Anhörungsberechtigten auseinander zu setzen, nicht ..
Category : Kinder- & Jugendhilfe
§§184-185a behandeln die Frage des Widerrufs und der Aufhebung einer Adoption. So kann die Bewilligung einer Adoption von Amts wegen oder auf Antrag eines Vertragsteiles vom Gericht mit rückwirkender Kraft widerrufen werden. Gründe dafür sind: mangelnde Eigenberechtigung des Annehmenden zum Zeitpunkt der Adoption, es sei denn, er oder sie will nach ihrer Erlangung den Vertrag fortsetzen mangelnde Eigenberechtigung des ..