PDF`s zum Thema Heimerziehung

Hier finden Sie Berichte, Dokumentationen und Erläuterungen zum Thema Einrichtungen für Kinder. Stationäre und halbstationäre Wohnformen, Behinderten-Einrichtungen, Adressen etc..
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Heimerziehung DDR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 




Säuglingsheim-Archiv

Über kaum eine andere Form der öffentlichen Pflege des 20. Jahrhunderts ist heute so wenig bekannt, wie über die Säuglingsheime, die es seit den 1920er bis zum Ende der 1960er/Anfang 1970er Jahre nahezu flächendeckend in Deutschland gegeben hat.
Das Säuglingsheim markierte oftmals den Beginn einer „Heimkarriere“ seiner Insassen. Nachdem die leiblichen Eltern ihr Kind nicht pflegen, versorgen bzw. erziehen, wollten, konnten und/oder durften. Seit 1950 kaum noch „echte“ Waisenkinder, waren diese Kinder zumeist sog. „Sozialwaisen“, was nichts anderes bedeutete, dass sie ungewollt und i.d.R. unehelich geboren worden waren.
Das grundlegende Missverständnis bis in unsere heutigen Tage sind die falschen Schlussfolgerungen die aus dem „Nichterinnern“ (ungleich „Vergessen“) der ehemaligen Insassen gezogen werden.
Gemeint ist damit, dass sich viele Insassen an ihre  Zeit im Säuglingsheim nicht erinnern können. Dennoch lassen die Beobachtungen und Untersuchungen von den 1920er Jahre bis in die 1960er Jahre hinein den Schluss zu, dass viele (gesunde) Kleinkinder, die für längere Zeit in einem Säuglingsheim mit seinem rigiden Pflegeregime gelebt haben, irreversibel und langfristig massiv in ihrer Persönlichkeitsentwicklung „ge- und /oder beschädigt“ wurden. In den letzten beiden Dekaden wurde diese Beobachtung durch Ergebnisse aus der Hirnforschung untermauert, die als Folge von Deprivation ein Verkümmern bis Untergehen relevanter Verbindungen in den betreffenden Teilen des Gehirns nachwiesen... weiterlesen

Hier finden Sie weiteres Informationsmaterial zum Thema Heimerziehung.

 

 

 

 




Heimerziehung von Mädchen …

…1945-1975

I. EINLEITUNG
1. Thema und Forschungsstand

 

In den fünfziger und sechziger Jahren gerieten Mädchen und junge Frauen, die von ihrer Umgebung als „auffällig“, „verwahrlost“, „sittlich gefährdet“ oder „schwererziehbar“ wahrgenommen wurden, rasch in den Fokus der Jugendfürsorge. Wenn die Jugendbehörden nachweisen konnten, dass die Minderjährigen „verwahrlost“1 waren, wurde es möglich, sie im Rahmen der Öffentlichen Erziehung2 in ein geschlossenes Heim einzuweisen. In den meisten Fällen wurde die richterliche Anordnung der Fürsorgeerziehung bis in die siebziger Jahre mit der Gefahr weiterer Verwahrlosung und eines sittlichen „Abgleitens“ der Mädchen begründet. Im geschlossenen Heim sollten sozial auffällige Mädchen durch „straffe Erziehung und Beaufsichtigung“ diszipliniert und an ein „geordnetes Leben gewöhnt“ werden.

In der britischen Zone waren im Jahre 1949 5102 weibliche Minderjährige in der Öffentlichen Erziehung untergebracht, davon 4029 in Fürsorgeerziehung (FE) und 1073 in Freiwilliger Erziehungshilfe (FEH).4 Insgesamt ging in den Jahren 1954 bis 1975 die Zahl der FE-Zöglinge von 7223 auf 992 zurück und die Zahl der FEH-Schützlinge sank von 3983 auf 2237… weiterlesen

Hier finden Sie weiteres Informationsmaterial zum Thema Heimerziehung.

 

 

 

 




Strafrechtliche Rehabilitierung für Heimkinder

 

A. Problem und Ziel

Die gegenwärtige Rechtslage stellt sehr hohe Anforderungen an eine Rehabilitierung von Betroffenen, die deshalb in einem Heim für Kinder oder Jugendliche in der ehemaligen DDR untergebracht wurden, weil ihre Eltern politisch verfolgt und infolgedessen inhaftiert waren oder andere freiheitsentziehenden Maßnahmen erlitten haben (§ 1 Absatz 1, § 2 Absatz 1 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes – StrRehaG), mithin die elterliche Sorge faktisch nicht mehr ausüben konnten. So müssen ehemalige Heimkinder für ihre Rehabilitierung den Nachweis erbringen, dass ihre Heimunterbringung nach der ihr innewohnenden Zweckbestimmung zumindest auch darauf abzielte, eine politisch intendierte Benachteiligung herbeizuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 2015 – 4 StR 525/13). Um die Unter- bringungsanordnung selbst als Akt der politischen Verfolgung zu qualifizieren, reicht es hingegen nicht aus, den bloßen ursächlichen Zusammenhang mit einer gegen die Eltern gerichteten politisch motivierten Verfolgungsmaßnahme nachzuweisen, der bestehen kann, wenn die Anordnung der Unterbringung in einem Heim für Kinder oder Jugendliche durch die Inhaftierung oder Einweisung in eine psychiatrische Anstalt der die elterliche Sorge ausübenden Eltern oder Elternteile veranlasst wurde (so noch OLG Jena, Vorlagebeschluss vom 7. Mai 2013 – 1 Ws Reha 3/13; OLG Dresden, Beschluss vom 20. Februar 2013 – 1 Reha Ws 103/12; OLG Naum- burg, Beschluss vom 14. April 2011 – 2 Ws Reh 96/11)…weiterlesen

Hier finden Sie weiteres Informationsmaterial zum Thema Behörden & Ämter.


 

 

 

 




DDR-Kinderheim -gebrochen & entmenschlicht

Erzieher – lebende Monster?

Ich habe lange überlegt, ob ich diese Dokumente hier einstelle und damit der Öffentlichkeit übergebe. Und ja, ich tue es, weil ich der Meinung bin, das wir es diesen armen Menschen schuldig sind. Die Gesellschaft muss wissen, was damals in der DDR und in Kinderheimen möglich war. Was man Kindern im Namen von Marx und Engels, im Namen des Sozialismus angetan hat. Diese Berichte sind nicht erfunden.

Sie sind teilweise in einer Zeitschrift dokumentiert und andererseits sind das persönliche Gespräche, die ich mit einem Betroffenen (Namen geändert) geführt habe. Bei diesen Gespräche sind mir die Tränen unaufhörlich übers Gesicht gelaufen. Ich war fassungslos und schockiert über soviel Unmenschlichkeit. Diese Gespräche haben mich nie wieder losgelassen und ich habe ein Versprechen gegeben.

Ich habe versprochen, dafür zu sorgen, das die Öffentlichkeit das erfährt. Gerechtigkeit werden diese Menschen niemals mehr erfahren, denn die meisten von ihnen leben nicht mehr. Die Selbstmordrate lag/liegt bei über 70%. Wir können nur noch dafür Sorge tragen, das diese Ungeheuerlichkeiten niemals vergessen werden.

Ich möchte Sie nochmals darauf hinweisen, dass das, was Sie hier lesen werden, Ihr Vorstellungsvermögen weit überschreitet und das es grausam ist. Nervlich instabile Menschen sollten sich das gut überlegen, ob sie das lesen oder es lieber bleiben lassen.

Eva Siebenherz.

 


Hinweis: Dies ist kein zusammenhängender Bericht, sondern einzelne Dokumentationen und Fragmente aus mehreren Gesprächen.
Hier finden Sie weiteres Informationsmaterial zum Thema Berichte & Dokumentationen.

 

 

 

 




Gewalt im Kinderheim

 

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Geschichte des Versagens

 

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SOS-Kinderdörfer II

BurgenlandKärntenNiederösterreich
SOS-Kinderdorf PinkafeldSOS-Kinderdorf MoosburgSOS-Kinderdorf Hinterbrühl
SOS-Kinderdorf KlagenfurtSOS-Kinderdorf Wiener Neudorf
SOS-Kinderdorf KrumpendorfSOS-Kinderdorf Mödlingbach
SOS-Kinderdorf LandskronSOS-Kinderdorf Guntramsdorf
SOS-Kinderdorf Ebreichsdorf

OberösterreichSalzburgSteiermark
SOS-Kinderdorf AltmünsterSOS-Kinderdorf EugendorfSOS-Kinderdorf Graz
SOS-Kinderdorf LinzSOS-Kinderdorf SeekirchenSOS-Kinderdorf Stübing
SOS-Kinderdorf RechbergSOS-Kinderdorf Salzburg

TirolVorarlbergWien
SOS-Kinderdorf DölsachSOS-Kinderdorf BregenzSOS-Kinderdorf Floridsdorf
SOS-Kinderdorf HallSOS-Kinderdorf DornbirnSOS-Kinderdorf Hetzendorf
SOS-Kinderdorf ImstSOS-Kinderdorf VorarlbergSOS-Kinderdorf St. Veit
SOS-Kinderdorf InnsbruckSOS-Kinderdorf Hackenberg
SOS-Kinderdorf Osttirol

 




Anlaufstellen für misshandelte ehemalige Heimkinder

 

Viele Kinder und Jugendliche haben in Kinderheimen schweres Leid und Unrecht erfahren. Dieses erlittene Unrecht in Heimen nach Einweisung durch die Jugendhilfe oder in Dauerheimen für Säuglinge und Kleinkinder hat zu massiven Beeinträchtigungen der Lebenschancen und Entwicklungspotentiale der Betroffenen geführt, die bis heute nachwirken. Bund und Länder (Errichter des Fonds „Heimerziehung in der DDR“ und „Heimerziehung West“) sind übereingekommen, Betroffenen Unterstützung zu gewähren und errichteten deshalb die, oben genannten, Fonds.

 

Bis zum 31. Dezember 2014 konnten betroffene ehemalige Heimkinder ihre Ansprüche bei Ihrer zuständigen Anlauf- und Beratungsstelle anmelden. Neuanmeldungen können nicht mehr entgegen genommen werden.

 

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Das Schul- & Kinderheim-Verzeichnis Schweiz

Viele Menschen haben ihre Kindheit und Jugend in einem Heim oder einer anderen, ähnlich gelagerten, Einrichtung verbracht. Und viele lässt das Erlebte nicht los und man sucht Verbindungen in die Vergangenheit. Oder aber sie suchen aus den verschiedensten Gründen eine vorüber gehende oder dauerhafte Heimunterbringung.

Ob es sich um aktive oder geschlossene Einrichtungen handelt – das Durcheinander ist groß. Entweder man findet gar keine Informationen oder aber völlig unübersichtliche Ergebnisse.

Aus diesem Grunde haben wir dieses Heimverzeichnis zusammengestellt.
Das Heim-Verzeichnis deckt das gesamte Spektrum an Betreuungsmöglichkeiten in der Schweiz ab und ist nach Kantonen aufgeteilt. Das Kinderheim-Verzeichnis Schweiz besteht aus 27 Ebook-Bänden.

Von Kinderheimen, über Jugend-Wohneinrichtungen, Behindertenheime, Heimschulen bis hin zu normalen Wohnheimen ist so ziemlich alles vertreten. Zusätzlich finden Sie Archiveinträge zu geschlossenen Einrichtungen.

Viele, inzwischen geschlossene Kinderheime, wurden im Laufe der Zeit umstrukturiert und unter neuen Namen und Trägern wieder eröffnet. Die Alt-Akten ehemaliger Zöglinge sind entweder in die Archive des alten Trägers zurückgegangen oder der neue Träger hat diese Akten übernommen. Teilweise wurden Alt- Akten auch in zentralen Landesarchiven archiviert oder aber auch vernichtet.

Hier finden Sie weiteres Informationsmaterial zum Thema Literatur.