PDF`s zum Thema Familie

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Säuglingstod – Checkliste

Checkliste für die Suche nach Euren Kindern

1. Krankenhaus

– Patientenakte der Mutter
– Patientenakte des Kindes
– Auszug aus dem Geburtenjournal

beim Geburtskrankenhaus anfordern.

Wichtiger Hinweis:
Die Aufbewahrungsfrist für Patientenakten beträgt bei stationärem Aufenthalt
(bei einer Geburt ja die Regel) 30 Jahre.
Dabei spielt das Geburtsdatum keinerlei Rolle. Die Frist endet in jedem Fall erst
am 31.12. des Jahres, in dem die 30 Jahre vollendet sind. Allerdings haben wir
auch schon darüber hinaus noch Akten finden können, weil Archivare nicht ganz
so schnell waren mit dem Vernichten.
Sollte die Mutter später im gleichen Krankenhaus weitere Kinder zur Welt ge-
bracht haben, wurde in der Regel die Patientenakte weitergeführt und die Aufbe-
wahrungsfrist von 30 Jahren begann jeweils von da an erneut zu laufen.

Holt Euch nach Möglichkeit die Kopien der Patientenakten persönlich beim
Krankenhaus ab und besteht darauf, die Kopie mit dem Original (Seite für
Seite) auf Vollständigkeit zu überprüfen. Vor allem darauf achten, ob auch
Vorder- und Rückseite kopiert wurden.

2. Standesamt des Geburtsortes

– Kopie der schriftlichen Geburtsanzeige gem. § 14 PStG der DDR
– Auszug aus dem Geburtsregister
– Kopie der schriftlichen „Todesanzeige für unter einem Jahr Verstorbene
bzw. für Totgeborene“ gem. § 28 PStG der DDR
– Auszug aus dem Sterberegister

Hinweis:
Lasst Euch nicht ins „Boxhorn“ jagen. Oftmals versuchen Behörden Euch
weis zu machen, dass diese Unterlagen nur 30 Jahre aufbewahrt werden.
Tatsache ist, dass früher Geburtsunterlagen 50 Jahre und Sterbeunterlagen
sogar 80 Jahre aufbewahrt werden mußten.
Durch ein Urteil des BGH aus dem Jahr 2011 müssen Geburtsunterlagen
jetzt 80 und Sterbeunterlagen sogar 100 Jahre aufbewahrt werden.
Oftmals versuchen sich die Behörden auch hinter dem Datenschutzgesetz
zu „verschanzen“. Dazu hat der BGH aber bereits 2009 entschieden, dass
eine Behörde Auskunft erteilen muss, sofern der Bürger ein berechtigtes
Interesse nachweisen kann.

Selbst wenn in den Patientenakten eine angebliche „Totgeburt“ verzeichnet
sein sollte, mußte das Krankenhaus eine entsprechende schriftliche Todes-
anzeige ausfertigen und an das Standesamt weiterleiten.
Auch wenn aufgrund dessen keine Sterbeurkunde erstellt wurde, so mußte
doch ein Eintrag ins Sterberegister erfolgen.

3. Totenscheine

Ein Totenschein besteht aus vier Teilen:
Teil I – das Original wird zentral für die Statistik erfasst.
Teil II – muss sich in der Patientenakte befinden.
Teil III und IV – gehen mit dem Leichnam mit, wobei Teil III nach der Bestattung
zum zuständigen Gesundheitsamt kommt, während Teil IV beim Bestattungs-
unternehmen verbleibt bzw. von dort in das örtlich oder kreismäßig zuständige
Archiv übergeht.

Wichtig:
Wenn ein Totenschein in der Patientenakte vorhanden ist, müßt Ihr Euch un-
bedingt eine Kopie des Original-Totenscheines besorgen und diesen mit dem
vorhandenen vergleichen.
(In unserem Fall ist das Original nachweislich im nachhinein gefälscht worden!)
In den meisten Bundesländern (außer Sachsen-Anhalt; dort ermitteln wir im
Moment noch) sind die Original-Totenscheine bei den Landesarchiven oder bei
den Landesverwaltungsämtern für Familie und Soziales erfaßt.

4. Friedhöfe

Solltet Ihr in den Akten einen Totenschein oder möglicherweise sogar eine
Rechnung über eine Beerdigung haben, so muss es auch eine Beerdigung
gegeben haben.
D.h. ihr müßt Euch der Mühe unterziehen, alle Friedhöfe in der Stadt – in der
Euer Kind angeblich verstorben sein soll – zu kontaktieren und nach einer
entsprechenden Eintragung suchen lassen.
Sollte dies erfolglos bleiben, erweitert den Suchradius auf einen Umkreis von
15 – 20 Kilometer. Achtet dabei auf die Möglichkeit, ob es in Eurer Familie oder
unmittelbaren Verwandtschaft vielleicht Familiengrabstellen – bis hin zu den
Urgroßeltern – gibt und das Kind eventuell dort mit bestattet wurde.
Wenn auch dort keinerlei Hinweis zu finden ist, könnt Ihr davon ausgehen,
dass es keine Beerdigung gegeben hat.

Hinweis:
Oftmals werdet Ihr von den Friedhöfen auch die Aussage bekommen, dass
es zu DDR-Zeiten teilweise üblich war, dass verstorbene Säuglinge in anderen
Gräbern beigelegt wurden.
Wir wissen jedoch aus einer unbedingt glaubwürdigen und vertrauenswürdigen
Quelle, dass es durchaus solche Vorgehensweisen gegeben hat.
Allerdings gab es dafür festgelegte Vorraussetzungen:
– die Angehörigen des anderen Verstorbenen mussten der Beigabe zustimmen
– die Beigabe musste in den Friedhofsunterlagen vermerkt werden
Dies entspricht auch den Bestimmungen des Gesetzes über das Friedhofs-
und Bestattungswesen der DDR.

Auch wenn es angeblich eine Feuerbestattung gegeben haben soll, muss sich
ein Hinweis auf das ausführende Krematorium finden. Dort kann man Einblick
in das sogenannte Brennbuch nehmen.

Dieses Brennbuch gestaltet sich über 2 Seiten. Diese sind in Zeilen (je Person
eine Zeile über beide Seiten) und in 11 Spalten unterteilt.

– Spalte 1: Registriernummer/laufende Nummer
– Spalte 2: Vor- und Nachname des Verstorbenen
– Spalte 3: letzter Wohnort
– Spalte 4: Geburtstag und -ort des Verstorbenen
– Spalte 5: Todestag und Sterbeort
– Spalte 6: Angaben zu den Angehörigen/Hinterbliebenen
– Spalte 7: Sterbenummer und Standesamt
– Spalte 8: Datum der Leichenschau/Obduktion
– Spalte 9: Tag und Stunde der Einäscherung
– Spalte 10: Angaben zum Verbleib der Urne , (besonders wichtig, denn dort muss vermerkt sein, wo die Urne bestattet wurde bzw.
was mit der Urne passiert ist)
– Spalte 11: Bemerkungen

Hinweis:
Überprüft die Eintragungen im Brennbuch bezüglich Daten und Uhrzeiten mit
Euren Unterlagen auf mögliche Unstimmigkeiten.
Insbesondere die Eintragungen in den Spalten 10 und 11 können für die
weiteren Recherchen von größter Wichtigkeit sein.

5. Jugendamt

Ihr habt außerdem die Möglichkeit beim Jugendamt nach eventuell vorhandenen
Adoptionsunterlagen zu forschen.
Es gibt sowohl Unterlagen, die bei der Adoptionsstelle des Jugendamtes beim
heute zuständigen Landkreis archiviert sind.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit bei den zentralen Adoptionsstellen der
einzelnen Bundesländer nachzufragen, denn manchmal sind Adoptionen
nicht im Bereich des Geburtsortes, sondern in einem anderen Zuständigkeits-
bereich – ja sogar Bundesland – durchgeführt worden.
Diese gibt es in jedem Bundesland und unterstehen in der Regel den jeweiligen
Landesjugendämtern.
Es kann also auch sein, dass die Adoptionsunterlagen im Zuständigkeitsbereich
des Ortes liegen, wohin das Kind adoptiert wurde.

Wenn Ihr für euer Kind eine Personenkennzahl habt, kann diese bei den
Recherchen überaus von Nutzen sein.
Wie wir von anderen Adoptierten wissen, haben die Kinder zwar eine komplette
neue Identität (Vorname, Nachname, möglicherweise auch Geburtsort) – inklu-
sive neuer Geburtsurkunden – bekommen, allerdings ist ist die PKZ immer die
gleiche geblieben.

Es kann Euch auch passieren, dass Ihr zwar eine Adoptionsakte für euer Kind
findet, diese aber mit einem „Sperrvermerk“ versehen ist.

In diesem Fall bleiben eigentlich nur zwei Möglichkeiten:
a) beim zuständigen Amtsgericht Klage auf Auskunft und Einsichtnahme in die
Akten einreichen
b) Strafanzeige wegen Entziehung Minderjähriger in Tateinheit mit Ver-
letzung von Menschenrechten erstatten.

Hinweis:
Die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaften der unteren Justiz versuchen gern
oftmals solche Anzeigen abzublocken.
Sie berufen sich dabei auf die Verjährungsfristen für den Straftatbestand der
Entziehung Minderjähriger.
Soweit vom Prinzip her rechtlich auch richtig.
Allerdings gibt es aus dem Jahr 1978 die UN-Kinder-Menschenrechts-
Convention.
Danach sind Tatbestände wie Kinderhandel, Kinderarbeit, Kindersklaverei usw.
als Menschenrechtsverletzungen eingestuft worden und gelten daher als Ver-
brechen gegen die Menschlichkeit.
Und für Menschenrechtsverletzungen gibt es keine Verjährungsfristen, genauso
wie für Mord oder Kriegsverbrechen.

Sollten sich also örtliche Polizei und Staatsanwaltschaft – auch unter Verweis
auf die Menschenrechtsverletzung – nicht zum Tätigwerden veranlaßt sehen,
wendet Euch mit Eurer Anzeige an die

Generalbundesanwaltschaft Karlsruhe
Stabelstrasse 2
76133 Karlsruhe

Es steht Euch dabei auch frei, in diesem Zusammenhang gleichzeitig gegen
die untätigen örtlichen Dienststellen eine weitere Strafanzeige wegen des
dringenden Tatverdachts der Strafvereitelung im Amt zu erstatten.

Abschließend noch einige persönliche Tipps aus unserem eigenen Erfahrungs-
schatz!

Stellt Eure Anträge und Anfragen an Behörden und Institutionen immer schriftlich.
Macht von jedem Schreiben eine Kopie und legt Euch zu Hause eine Akte an.
Dies ist wichtig, denn so könnt ihr auch nach Wochen oder Monaten noch nach-
vollziehen, wen ihr wann mit welchem Inhalt angeschrieben habt.
Außerdem kann der Nachweis des Schriftverkehrs im Falle einer rechtlichen
Auseinandersetzung – wie oben beschrieben – ein wichtiges Beweismittel sein.

Wenn Ihr nach etwa 4 Wochen keine Reaktion – nicht einmal eine Eingangs-
bestätigung – auf Eure Anschreiben habt, solltet Ihr unbedingt nachhaken und
eine Frist setzen.
Danach ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Dienstherrn (beim
Standesamt ist es z.B. der Bürgermeister) oder bei der übergeordneten Dienst-
stelle fällig.
Dabei hat es sich schon oft als hilfreich erwiesen, wenn man dabei „dezent“ aber
bestimmt auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung nach Artikel 5 Abs.1
des Grundgesetzes verweist.
Medienwirksame Öffentlichkeit – gerade in Bezug auf dieses sensible Tabu-Thema –
mögen diese Damen und Herren ganz und gar nicht.

Ganz zum Schluss noch etwas Wichtiges!

Wir haben in der Vergangenheit schon mehrfach Kontakt mit Betroffenen gehabt,
die sich auf fragwürdige Privatdetekteien, welche damit werben, sich auf solche
Suchfälle spezialisiert zu haben, eingelassen hatten.
Letztendlich waren diese Betroffenen viel Geld los und keinen Schritt weiter!
Rein rechtlich gesehen, hat ein Privatermittler nicht mehr Möglichkeiten als Ihr
selbst.
Mit entsprechendem Arrangement und ein bißchen Arbeit, könnt ihr all diese
Sachen selbst herausfinden und braucht nicht irgendwelchen Detektiven einen
Haufen Geld in den Rachen zu schmeißen.
Außerdem gibt es viele andere Betroffene, die Euch mit ihren Erfahrungen zur
Seite stehen.
Tut Euch und eurem Geldbeutel also einen Gefallen und lasst die Finger von
solchen dubiosen Angeboten.

Bei Fragen oder Problemen könnt Ihr Euch auch jederzeit an uns wenden:
Ramona Bormann, Bautzen
eMail: ecki-btz@gmx.de

by Eckbert Bormann ©

Checkliste-Säuglingstod

Hier finden Sie weiteres Informationsmaterial zum Thema DDR.

 

 

 

 




Felix Tschök DDR/DE

Entführung eines Kleinkindes in Dresden 1984 – Felix Tschök

Chronologie

28.12.1984
Es ist Freitag, ein nasskalter Wintertag in Dresden. Wir benötigen noch ein paar Kleinigkeiten und entschließen uns zu einem kleinen Einkaufsbummel in das Stadtzentrum zu fahren.
Unser Sohn Felix ist 5 Monate alt. Wir nehmen ihn im Kinderwagen mit. Er schläft friedlich, als wir gegen 16 Uhr das CENTRUM-Warenhaus auf der Prager Straße erreichen.
Alle Plätze der dort eingerichteten Kinderbetreuung sind belegt. Aus diesem Grund stellen wir unseren Kinderwagen samt Felix am Seiteneingang Waisenhausstraße neben viele andere Kinderwagen ab.
In vielen von ihnen liegen ebenfalls schlafende Babys. Das war damals vollkommen normal.
Als wir 30 Minuten später vom Einkaufen zurück kommen, glauben wir, unseren Augen nicht zu trauen. Felix ist weg. Der Kinderwagen steht an der gleichen Stelle, aber leer.
Unser Sohn wurde entführt!
Nach wenigen Minuten läuft eine der größten, wenn nicht die größte Polizeiaktion in der Geschichte der DDR an. Alle verfügbaren Kräfte werden aktiviert und eingesetzt, die Sonderkommission „Felix“ hat in den ersten Wochen mehr als 40 Mitglieder.

 

 

 

 

 

 

 

In alle denkbaren Verdachtsrichtungen wird ermittelt, so u. a.
– Frauen mit Tot- oder Fehlgeburten
– Familien mit abgelehnten Adoptivanträgen
– Personen, die bereits einmal mit einer Kindesentführung im Zusammenhang standen

Die Abschnittsbevollmächtigten der Volkspolizei und deren freiwilligen Helfer drehten in Dresden praktisch jeden Stein um, um auszuschließen, dass Felix irgendwo abgelegt wurde.
Das und noch viel mehr wurde unternommen – ohne ein greifbares Ergebnis.

Das Findelkind

06.01.1985
In den Mittagsstunden wird im Hausflur der Friedrich-Engels-Straße 11 in Dresden (heute Königstraße 11) ein männliches Kleinkind gefunden – es ist nicht Felix!
Keiner vermisst diesen Jungen! Keiner kennt seinen Namen. Man nennt ihn Martin.

Die Identität des Findelkindes – Besonderheiten

Geboren: zwischen 01.10.1983 und 30.04.1984

Blutgruppe: nach deutscher Systematik B –
nach russischer Systematik B (3)

Impfungen: KEINE !
Das hat es in der DDR nicht gegeben.
Auch bei durchlittenen schweren Erkrankungen wurden die Kinder sofort
nach der Heilung entsprechend dem gültigen Impfkalender geimpft.

 

 

 

 

 

 

 

Muttersprache: NICHT DEUTSCH!
Der Sprachtest ergab, dass das Findelkind am ausgeprägtesten auf russisch reagierte

Gesundheitszustand:
mehrwöchiger Krankenhausaufenthalt in den ersten Lebensmonaten mit intensivmedizinischer Behandlung. Es wurden Infusionen zur Behandlung einer Vergiftung,
eines Schädel-Hirntraumas oder einer schweren Infektion verabreicht.

Herkunft: nicht DDR, sondern sehr wahrscheinlich Sowjetunion (UdSSR)

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Freiwillige Sorgerechtsübertragung…

… auf Pflegeeltern nach § 1630 III BGB

Ganz überwiegend ist es sinnvoll, wenn Pflegeeltern auch das Sorgerecht für ihr Pflegekind besitzen. Abgesehen davon, dass diese ohnehin die engsten Bezugspersonen des Kindes sind, also das Kind und seine Bedürfnisse am besten kennen, ist es meist auch ein deutlicher Gewinn für das Pflegekind. Denn gerade Pflegekinder sind in einem hohen Maß auf Sicherheiten angewiesen. Häufig haben Pflegekinder eine von Bindungsabbrüchen geprägte Biografie und haben Bezugspersonenwechsel erlebt. Es ist bekannt, dass derartige Erlebnisse bei Pflegekindern dazu führt, dass diese äußerst leicht irritierbar sind, insbesondere was die Sicherheit angeht, in ihrer Pflegefamilie verbleiben zu können. Für Pflegekinder ist es daher ein großer Vorteil, wenn diese erleben können, dass ihre Pflegeeltern nicht nur die tatsächliche, sondern auch die rechtliche Verantwortung für sie innehaben. Haben die Pflegeeltern etwa das Aufenthaltsbestimmungsrecht, dann können sie dem Kind eine weit größere Sicherheit vermitteln, dass es bei ihnen verbleiben kann. Nicht zuletzt werden sich natürlich auch die Pflegeeltern sicherer fühlen und dies auf die Kinder ausstrahlen.

Wie aber können Pflegeeltern das Sorgerecht übernehmen? Hier muss man zunächst deutlich die Ausgangslage unterscheiden, also zunächst untersuchen, wo das Sorgerecht aktuell überhaupt liegt… weiterlesen

Hier finden Sie weiteres Informationsmaterial zum Thema Familie/Kinder- & Jugendhilfe.

 

 

 

 




Verletzte Seelen

Einleitung
Frühe Deprivation (Entzug, Mangel), Trennungserfahrungen und traumatische Erlebnisse wirken lebenslang auf Menschen und beeinflussen ihr Bindungs-, Leistungs- und Sozialverhalten. Auch Kinder, die früh (z. B. mit einem Jahr) in eine Familie oder familienähnliche Lebensform vermittelt werden, sind oftmals durch frühe Traumatisierung (manchmal schon im Mutterleib) oder Deprivation geprägt. Das Zusammenleben kann auch mit diesen Kindern im Lauf der Jahre schwer werden.

Dennoch gilt grundsätzlich die Regel: Je älter das Kind bei seiner Unterbringung, desto mehr Einfluss haben verschiedene typische Faktoren auf das Zusammenleben.
Unter «seelischen Verletzungen» sind alle Folgen frühkindlicher Belastungen zu verstehen: Deprivation, Traumatisierung, Vernachlässigung, mangelnde Kommunikation, Beziehungsabbrüche. Oft wissen die Bezugspersonen nicht, was ihren Kindern wann in welchem Ausmaß widerfahren ist. Der Begriff «seelische Verletzungen» hilft hier, das spezifische Verhalten von Kindern mit belastender Vorgeschichte zu beschreiben, einzuordnen und vor allem zu respektieren. Je nach dem, in welcher Entwicklungsphase Kinder schweren Belastungen und traumatischen Erfahrungen ausgesetzt waren, konnten sie bestimmte Entwicklungsaufgaben nur teilweise erfüllen, da ihre seelische Energie zur Bewältigung der belastenden Ereignisse benötigt wurde.

Dafür haben sie andere Überlebensstrategien entwickelt, die für ihre seelische Not- und Belastungssituation angemessen waren, die aber im heutigen Alltag von der Umwelt und den Bezugspersonen als inadäquat erlebt werden… weiterlesen

Hier finden Sie weiteres Informationsmaterial zum Thema Adoption.

 

 

 

 




Hospitalismus

Der öffentliche Umgang mit Kindern, die als Sozialwaisen ohne Familie aufwachsen, hat eine lange Geschichte.
Ärzte, Psychologen und Pädagogen haben zum Schicksal von Sozialwaisen, die in ihren ersten Lebensjahren ohne Familie aufwachsen, nachgedacht und geforscht: Was ist das Schicksal dieser Sozialwaisen? Wie wird ihre frühe und spätere Entwicklung durch das frühe Schicksal der Familienlosigkeit geprägt? Welche Hilfen und Maßnahmen sind sinnvoll, um diesen Kindern ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen?
Auch dieses Nachdenken und Forschen hat seine Geschichte.
Wir können aus dem Schicksal der familienlosen Kleinkinder vieles lernen:
• Was braucht ein Kind zu einer gesunden ganzheitlichen Entwicklung, die alle Bereiche spezifisch menschlicher Entwicklung umfaßt?
• Was braucht ein Kind also zur Entfaltung seines körperlichen und geistigen Wachstums, zur
Entfaltung seines Fühlens und Handelns, zum Erleben und Gestalten von guten Beziehungen zu anderen Menschen?
Hier können Leser am Schicksal familienloser Kleinkinder und an der Forschung zu ihrem Schicksal Anteil nehmen … weiterlesen

Hier finden Sie weiteres Informationsmaterial zum Thema Adoption.

 

 

 

 




Herkunftseltern

Eltern, welche ihre Kinder auf Dauer (Adoptivfamilien)oder nur vorübergehend anderen Familien(Pflegefamilien) überlassen, haben in unserer Gesellschaft nur wenig, bis keine Lobby.
Über sie, geschweige denn mit ihnen wird kaum gesprochen.
Diesen Eltern gibt man die unterschiedlichsten Namen, wie – Ursprungseltern – Herkunftseltern – Erzeuger – leibliche Eltern usw..
Man beschränkt diese nur auf die biologischen Vorgänge, sie werden oft verachtet und diskriminiert.
Meist spricht man auch nur von den Müttern, die Väter jedoch sind wenig sichtbar.
Doch haben die leiblichen Eltern und ihre Kinder ein Stück Leben gemeinsam beschritten, aber dies fehlt den Kinder meist in ihren Erinnerungen, da sie noch zu klein waren.
Viele Herkunftseltern verleugnen dann sogar ihr Kinder aus Angst vor sozialer Ausgrenzung.
Die Erinnerungen und die Sorge bleiben, da sie ja nicht wissen was aus ihrem Kind geworden ist, ob es ihm gut geht.

 

Leibliche Eltern stellen sich immer wieder dieselben Fragen:

 

Weiß mein Kind, das es mich gibt?
Was denkt mein Kind von mir?
Wird es mich verurteilen?
Wird es mich hassen?
Wer bin ich für mein Kind?
Welche Rolle spiele ich in seinem Leben?
Spiele ich überhaupt eine Rolle für mein Kind?
Habe ich mich richtig entschieden?

Wer sind wir noch als leibliche Eltern, wenn unser Kind jetzt neue, vielleicht bessere Eltern hat?
Durch eine Beratungsstelle oder Selbsthilfegruppe kann auch diesen Eltern geholfen werden.
Sie überwinden dann eventuell ihre Ängste und haben den Mut, Kontakt zu den Adoptiv- oder Pflegeeltern aufzunehmen.

Autor: Eva Siebenherz

 

Hier finden Sie weiteres Informationsmaterial zum Thema Familie.

 

 

 

 




SOS-Kinderdörfer II

BurgenlandKärntenNiederösterreich
SOS-Kinderdorf PinkafeldSOS-Kinderdorf MoosburgSOS-Kinderdorf Hinterbrühl
SOS-Kinderdorf KlagenfurtSOS-Kinderdorf Wiener Neudorf
SOS-Kinderdorf KrumpendorfSOS-Kinderdorf Mödlingbach
SOS-Kinderdorf LandskronSOS-Kinderdorf Guntramsdorf
SOS-Kinderdorf Ebreichsdorf

OberösterreichSalzburgSteiermark
SOS-Kinderdorf AltmünsterSOS-Kinderdorf EugendorfSOS-Kinderdorf Graz
SOS-Kinderdorf LinzSOS-Kinderdorf SeekirchenSOS-Kinderdorf Stübing
SOS-Kinderdorf RechbergSOS-Kinderdorf Salzburg

TirolVorarlbergWien
SOS-Kinderdorf DölsachSOS-Kinderdorf BregenzSOS-Kinderdorf Floridsdorf
SOS-Kinderdorf HallSOS-Kinderdorf DornbirnSOS-Kinderdorf Hetzendorf
SOS-Kinderdorf ImstSOS-Kinderdorf VorarlbergSOS-Kinderdorf St. Veit
SOS-Kinderdorf InnsbruckSOS-Kinderdorf Hackenberg
SOS-Kinderdorf Osttirol

 




Adoptierte

Es ist nicht einfach, sich mit seiner eigenen Lebensgeschichte zu beschäftigen und seine Herkunft aufzuklären.
Deshalb sollte dabei niemand alleine sein und auf die Hilfe anderer Bertoffener hoffen können.
Oftmals kann man, wenn man dann seine genetische Herkunft heraus gefunden hat, nicht damit umgehen und steht vor einem großen persönlichen Konflikt.
Der Kontakt kann oftmals sehr einseitig sein, da die leiblichen Eltern oder Halbgeschwister, ein Treffen oder den Kontakt ablehnen.
Beide Seiten sind sehr verunsichert, wissen nicht was auf sie zukommt, haben deshalb große Angst vor einem Treffen oder Kennen lernen und daran scheitert es dann.
Man hat Angst sich mit der Thematik wieder zu beschäftigen und alte Wunden aufreist. Oftmals hat man sich ein Traumbild von seiner genetischen Herkunft gemacht, große Erwartungen in diese gesetzt, welche sich dann meist nicht bestätigen und somit wieder große Enttäuschung und Ablehnung erfährt.
Dies ist eine psychisch sehr belastende Zeit.
Doch durch den Kontakt zu anderen Betroffenen, kann man Unterstützung und Hilfe finden.
Es sollten aber auch Hilfen durch psychologisch ausgebildete Therapeuten in Anspruch genommen werden.
Gegen Kinderhandel
In Deutschland werden immer weniger Kinder zur Adoption freigegeben. Es gibt aber immer mehr Paare die Kinderlos bleiben und sich nichts mehr wünschen, als ein Kind.
Deshalb ist die Nachfrage höher als das Angebot, was natürlich einen riesigen Markt fördert.
Man hat in letzter Zeit viel unternommen, um den weltweiten Kinderhandel zu bekämpfen, leider bleiben immer noch genügend Schlupflöcher.
So das in manchen Ländern zb. der Adoptivvater, als leiblicher Vater eingetragen wird. Oder die Kinder werden verkauft um damit die restliche Familie zu ernähren.
Dieser große Markt ist sehr undurchschaubar, in denen Milliarden fließen.
Die Kinder bleiben die Opfer, die keine Lobby haben und nicht geschützt werden.

Autor: Chris W.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hier finden Sie weiteres Informationsmaterial zum Thema Adoption.

 

 

 

 




Adoptierte suchen ihre Herkunft

Ein jeder Adoptierter begibt sich früher oder später auf Herkunftssuche. Es gibt Fragen, auf die er/sie eine Antwort sucht. Das Thema lässt dem Einzelnen keine Ruhe.
Fragen wie:

-Warum wurde ich zur Adoption frei gegeben?
-Habe ich noch Geschwister?
-Wenn ja, wo kann ich sie finden?
-Wo sind meine Wurzeln?
-Welche Krankheiten traten in der Familie auf?

Die Suche nach den Wurzeln ist eine existentielle Frage, die bestmöglich beantwortet werden muss.
Seit Jahren befassen sich Adoptionsvermittlungsstellen vermehrt mit Anfragen von Adoptierten, bei der Suche nach ihrer Herkunft.
Auch leibliche Eltern suchen nach ihren Kindern und wenden sich an die Vermittlungsstelle. Viele Beteiligten tun sich schwer das Anliegen von Adoptierten zu akzeptieren.
Die Inkognito-Adoption wurde als Regelfall eingesetzt, seit dem 1977 geltenden Adoptionsrecht. Überwiegend ist die Praxis auch heute noch daran orientiert, die Unbekanntheit der Beteiligten zu wahren.
Die Adoptionsfamilie soll vor Störungen der abgebenden Familie geschützt werden, um ihnen ein „normales“ Familienleben zu ermöglichen.
Nach der durchgeführten Adoption gelten Adoptierte rechtlich als nicht mehr verwandt mit der Herkunftsfamilie, sie werden zu fremden Personen.
Oft erhalten Adoptierte auch einen neuen Vornamen, somit eine völlig neue Identität. Die Suche nach der Herkunft ist deshalb für viele Adoptierte sehr mühselig.

Herkunftseltern

Für Herkunftseltern ist es sehr schwierig nach ihren Kindern zu suchen. Die Aufdeckung der Adoption kann nach § 1758 BGB nur mit Zustimmung der Adoptiveltern und des Kindes erfolgen.
Diese Regelung wird nicht selten dahingehend missverstanden, dass Adoptiveltern auch gegenüber ihrem adoptierten Kind die Adoption verschweigen oder dessen Versuche, etwas über die eigene Herkunft zu erfahren oder auch Kontakt zu leiblichen Verwandten aufzunehmen, unterbinden dürften. Dem aber ist nicht so. Das Bundesverfassungsgericht hat in den letzten Jahren mehrfach entschieden, dass jeder Mensch, auch der minderjährige, ein Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung hat.
Gelegentlich kommt es noch vor, dass Anfragen der abgebenden Mütter nicht an die Adoptierten, auch wenn sie schon volljährig sind, weitergeleitet werden. Die Ämter meinen, leibliche Mütter hätten keinen Anspruch, dass die Behörden ihnen behilflich sind.
Adoptierte und Herkunftsmütter haben oft die gleichen Gefühle wie Angst, Schmerz Verzweiflung und Trauer.
Viele Adoptierte suchen, aufgrund der mangelnden Mithilfe einiger Jugendämter, auf eigene Faust nach ihren Verwandten.
Es ist erstaunlich, wie erfolgreich sie dabei sein können. Bei der eigenen Suche nach leiblichen Verwandten wenden sich die Suchenden an Meldeämter, Standesämter, Suchdienste usw.

Autor: Eva Siebenherz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hier finden Sie weiteres Informationsmaterial zum Thema Adoption.