Prägung durch Adoption

Als Kind müssen/mussten viele Adoptierte ihre Herkunft verleugnen und das gleich in zweifacher Hinsicht.
Einmal, weil „adoptiert -sein” eben nicht die Normalität ist und zweitens, wegen der ursprünglichen Herkunft.

Spätestens als Jugendlicher macht sich ein Adoptierter Gedanken (vorausgesetzt er weiß, dass er adoptiert wurde) aus was für einer Familie er gekommen ist.
Denn eine Adoption hat immer einen Grund, eine Ursache.

Wenn das Umfeld erfährt, dass gerade dieses Kind (z.B. vom Nachbarn) adoptiert wurde, wird meistens so laut über die möglichen Ursachen dieser Adoption spekuliert, dass es der Adoptierte ja auch hört.
Aller spätestens zu diesem Zeitpunkt verliert ein adoptiertes Kind den Anspruch auf die eigene Individualität.

Durch die Gesellschaft und durch sich selbst.
Adoptierte, die nicht sofort nach der Geburt adoptiert werden, erfahren eine erste Prägung in der Herkunftsfamilie.
Nach der Adoption erfolgt eine erste Anpassung an die Adoptiv-Familie.

Die Prägung durch die Adoptiv-Familie erfolgt später, im Laufe vieler Jahre.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: München-Info

 

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Gesetz zur Annahme an Kindes statt

 

(1) Ist der nach den bisher geltenden Vorschriften an Kindes Statt Angenommene im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes volljährig, so werden auf das Annahmeverhältnis die Vorschriften dieses Gesetzes über die Annahme Volljähriger angewandt, soweit sich nicht aus den Absätzen 2 bis 6 ein anderes ergibt. (2) Auf einen Abkömmling des Kindes, auf den sich die Wirkungen der Annahme an Kindes Statt nicht erstreckt haben, werden die Wirkungen der Annahme nicht ausgedehnt. (3) Hat…

Quelle: Familiengesetzbuch der DDR 1965

 

 

 

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Leibliche Mutter & Adoptierte

Eine Mutter trägt ihr Baby 9 Monate lang unter dem Herzen. In dieser Zeit entsteht ein sehr sensibles und intensives Band zwischen Mutter und Kind, das sich aber noch intensiviert, wenn man das Kind dann hegt und pflegt und aufwachsen sieht.
Viele Kinder, die heute erwachsen sind, suchen ihre leibliche Mutter.
Ich habe vielfach erlebt, dass gerade Herkunftsmütter eine Kontaktaufnahme zu dem suchenden Kind verweigern.
Und ich habe miterleben müssen, wie diese Weigerung von den Kindern aufgenommen wurde.
Es war von Unverständnis, Ratlosigkeit, Wut bis gar eine Verurteilung der Mutter alles, was man sich vorstellen und auch was man sich nicht vorstellen kann, dabei.

Tun Sie das nicht! Verurteilen Sie Ihre Mutter nicht!

Warum?
Nun ja, dazu muss man etwas *um die Ecke* denken.
Ich bin selbst eine Herkunftsmutter und spreche daher aus meinen eigenen Erfahrungen.
Meine Geschichte ist auch alles andere, nur nicht Alltäglich.Ich spreche hier von den Gefühlen einer Mutter.
Warum also kommt es vor, dass Herkunftsmütter den Kontakt zu ihrem leiblichen Kind ablehnen?
Aus Scham. Und weil sie Angst haben.
*Vor mir braucht man doch keine Angst haben* werden Sie jetzt sagen.
Sicher, aber so einfach ist das nicht.
Ob man jetzt einer Mutter das Kind in der ehemaligen DDR oder in der BRD weggenommen hat, bleibt sich eigentlich gleich. Denn ob da oder da, es ist für die immer Mütter beschämend, das man ihnen das oder die Kinder entzogen hat.
Auch wenn eine Mutter ihr Kind freiwillig weggeben oder die Adoptionspapiere unterschrieben hat, sollte man die Gründe hinterfragen. Denn nichts geschieht ohne Beweggründe.
Sie können auch nicht im Vorfeld wissen, ob Ihre leibliche Mutter tatsächlich *freiwillig* die Papiere unterschrieben hat oder ob sie dazu gedrängt wurde und unter massivem psychischem Druck stand.

Wissen Sie das wirklich? Man hat es Ihnen auf dem Jugendamt gesagt?

Das muss aber nicht stimmen.
Eine Mutter schämt sich z. B., weil
– die Familiensituation durch Alkohol und/ oder häuslicher Gewalt nicht so war, wie sie eigentlich hätte sein sollen.
– weil das Kind eventuell das Ergebnis einer Vergewaltigung war.
– weil das Kind durch eine Inzestbeziehung entstanden ist.
– weil die Mutter, aus irgendeinem Grund, im Gefängnis war (in der DDR vielfach ohne Grund, nur weil sie nicht linientreu war)
– weil sie von den eigenen Eltern (bei minderjährigen Müttern)unter Druck gesetzt wurde und diesem Druck nach gegeben hat.

Die Gründe sind vielfältig und bei allen Müttern, von der Familien- bzw. Vorgeschichte anders.
Die Folgeerscheinung dieser Scham ist Angst.
Angst, davor
– dem Kind erzählen zu müssen, was damals wirklich passiert ist.
– dem Kind ihre eigene Version der Geschehnisse glaubhaft machen zu müssen, 
wenn dem Kind von der Adoptivfamilie oder vom Jugendamt die damalige Situation völlig anders geschildert wurde.
– auf Unverständnis bei dem Kind zu treffen, was die damalige Situation und/oder die Beweggründe für das Handeln der Mutter betrifft.
– auf Ablehnung bei dem Kind zu stoßen, nachdem die Mutter dem Kind ihre damalige Lage geschildert hat.

Der prekärste Angstpunkt dieser Mütter aber ist folgender:

Stellen Sie sich bitte diese Situation vor:

Sie wollen, ohne oder mit wenigen Vorkenntnissen zu der damaligen Situation, zu Ihrer Mutter gehen. 
Nach langem Überlegen stimmt Ihre Mutter einem Wiedersehen zu. 
Wenn Sie sich dann gegenüber sitzen, erzählt sie Ihnen, was damals passiert ist. 
Sie sind entweder schockiert oder haben für die Beweggründe Ihrer Mutter keinerlei Verständnis und brechen die Beziehung ab.

Fast alle Mütter die ihr Kind auf eine ungerechtfertigte Art und Weise verlieren und das ist völlig unabhängig davon, wie die damalige Situation aussah, sterben in diesem Moment einen seelischen Tod.
Das oder die Kinder dann ein 2. Mal zu verlieren verkraften sie nicht. 
Ich kenne Mütter die daraufhin Selbstmord begangen haben. Die meisten Mütter wissen aber im Vorfeld, das sie es niemals verkraften könnten das Kind ein 2. Mal zu verlieren und lehnen deshalb eine Kontaktaufnahme ab.

Glauben Sie mir – die Seele Ihrer Mutter weint – wenn Sie Ihnen mitteilen lässt, dass sie keinen Kontakt zu Ihnen wünscht.
Das ist kein Egoismus Ihrer Mutter oder etwa deshalb, weil sie Sie vielleicht nicht liebt oder nie geliebt hat. Nein, das ist reiner Selbstschutz. Um nicht im Nachhinein noch an den Geschehnissen kaputt zu gehen.

Versuchen Sie bitte, egal welche Entscheidung Ihre Mutter trifft, Verständnis für sie auf zu bringen. Vielleicht kommt doch noch der Tag, an dem sich Ihre Mutter es anders überlegt und Sie doch noch sehen will.
Weil sie dann vielleicht die Kraft hat auch eine Ablehnung durch Sie zu verkraften.

Eva Siebenherz

 




Adoption – vielschichtig

Es gibt, wenn man es so sehen will, drei Seiten einer Adoption. Die leiblichen Eltern, Adoptiveltern und die adoptierten Kinder.
Für die leiblichen Eltern ist eine Adoption mit Trennung, Schmerz und Trauer verbunden.
Für die Adoptiveltern ist es Freude und eine Chance. Eine Chance auf Familienbildung und die Möglichkeit, einem Kind familiäre Wärme und Geborgenheit zu geben.
Für die Kinder wird Adoption meist erst dann zum Thema, wenn sie erfahren, dass sie adoptiert wurden. Viele Adoptierte machen sich irgendwann auf die Suche nach ihren eigenen Wurzeln.
Wir möchten versuchen Familien, welche von Adoption betroffen sind und Hilfe benötigen, mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Unser Ratgeber enthält Hinweise, die Sie bei der Suche nach Angehörigen nutzen können. Dieser Wegweiser, soll Ihnen die Möglichkeit geben, sich in dem Dschungel der Behörden und Institutionen besser zurecht zu finden.
Wir möchten allen Betroffenen, von Adoption in Österreich, eine Anlaufstelle für Fragen und Probleme bieten.
Wir greifen dazu auf unsere mehrjährigen Erfahrungen in der Personensuche und unzähligen Beratungsgesprächen mit Suchenden, Adoptierten und Eltern zurück.
Wir arbeiten nur mit seriösen Organisationen zusammen und Sie werden immer und umgehend Antworten auf Ihre Fragen erhalten und über den Verlauf Ihrer Suche informiert.

Autor: Chris W.

Jeder Mensch ist Einmalig! – Sein Schicksal auch!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Abgebende Mütter

In unserer Gesellschaft werden abgebende Mütter oftmals ausgegrenzt und diskriminiert, da dies in der Vergangenheit gegen die christliche Moral verstieß.
Heute hält man den Müttern vor, dass sie vermutlich keine Verhütungsmittel verwenden, oder nicht verantwortungsvoll damit umgehen.
Oftmals entziehen sich die Väter der Verantwortung ihrer außerehelichen Sexualität, sie drängen zur Abtreibung, anstatt mit der werdenden Mutter nach Lösungen zu suchen.
Sollte die werdende Mutter dann nicht darauf eingehen, ist meist das Ende der Beziehung vorprogrammiert.
Einige Frauen fühlen sich allein für die Verhütung sowie auch für die Schwangerschaft verantwortlich, da die Väter sich dafür nicht verantwortlich fühlen.
„Das ist die Sache der Frau“ – ihrer Meinung nach.
Aus diesen Gründen werden diese Kinder meist zu Adoption freigegeben.
Aber bei weitem sind nicht alle Väter so verantwortungslos, oftmals ist die wirtschaftliche Basis einfach nicht gegeben.
Geht es der Mutter ebenso, kommt es meist zur Adoptionsfreigabe des Kindes.
Die fehlende notwendige Beratung der Jugendämter trägt seinen Teil dazu bei.
Deshalb geben die Mütter ihre Kinder meist nicht freiwillig ab, sie werden vom Partner, den Eltern oder dem Jugendamt dazu gedrängt.
Es fehlt an der nötigen Beratung durch die Jugendämter, um nach geeigneten Lösungen zu finden.

Autor: Eva Siebenherz

Jedes Schicksal ist Einzigartig! – Deshalb Respekt!




Eltern

Es gibt verschiedene *Familien – Arten*:

leibliche Familien
Pflegefamilien
Adoptivfamilien
Patchworkfamilien
gleichgeschlechtliche Familien

Kinder, die in solch einer Familie leben (ausgenommen, sie leben bei den leiblichen Eltern), sind Kinder mit 2 Familien.
Bei leiblichen und Adoptiveltern sind Freude und Trauer ungleichmäßig verteilt. Freude für die Eltern, deren Wunsch nach einem eigenen Kind unerfüllt bleibt. Für sie ist Adoption eine Chance. Die Chance, ein Kind glücklich zu machen und selbst dadurch glücklich zu werden. Für Eltern und abgebende Mütter ist dieses Thema, in den meisten Fällen, mit unendlicher Trauer und oft auch Wut verbunden.
Die Familien adoptierter Kinder:
Die leibliche Familie, in der sie einmal gelebt haben, und die Familie, in der sie jetzt leben .
Von der Herkunftsfamilie stammen sie ab, von den Adoptiveltern wurden sie angenommen.
Bis zu dem Zeitpunkt, an dem Adoptierte erfahren, dass sie adoptiert wurden, war die Adoptivfamilie die einzige Familie.

Ab diesem Zeitpunkt (zumindest ist das bei zwei Drittel aller Adoptierten so) gehören sie zu 50% zu der leiblichen und zu 50% zur Adoptivfamilie.
Das heißt, dass der/die Adoptierte nicht mehr genau weiß, wo er/sie wirklich hingehört.
Das kann die ganze Familie belasten. Deshalb ist es eigentlich wünschenswert, wenn Adoptiveltern ihre Kinder bei der Suche nach den leiblichen Eltern unterstützen.
Doch leider tun das die wenigsten Adoptiveltern.

Obwohl beide Familien für den Adoptierten selbst eine große Bereicherung sein könnten.
Adoption ist ein lebenslanger Prozess, der niemals ganz abgeschlossen werden kann.

Autor: Chris W.

 

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Beeinträchtigt-Unbeeinträchtigt-adoptiert

Die angeborene und die „an- adoptierte“ Identität.
Das ist für 95% aller Adoptierten meist ein lebenslanger Spagat. Ein Spagat, der für ca. 50% der Adoptierten oft nicht ohne Folgen bleibt.
Unter Adoptierten, die unter diesem Spagat mehr leiden als andere, gibt es viele, die dadurch noch mehr Identitäten entwickeln, Scheinidentitäten, allgemein als Persönlichkeitsstörung, auch unter dem Namen Borderline bekannt.
Es ist durchaus angebracht, Kinder und Jugendliche, nach verschiedenen Punkten zu unterscheiden:
Unbeeinträchtigte Kinder und jugendliche Kinder, die in einem normalen Umfeld bei den leiblichen Eltern aufwachsen, erleben ihre Kindheit wie viele andere auch.
Eben „normal“ mit allen Höhen und Tiefen – also nichts Besonderes.
Beeinträchtigte Kinder und jugendliche, beeinträchtigte Kinder sind solche, die in ab-normalen Familienverhältnissen aufwachsen (Alkohol – und Drogenmissbrauch, häusliche Gewalt, schwere Krankheitsfälle oder Tod) sind oft Außenseiter, introvertiert und nur schwer in die Gesellschaft ein zu gliedern.

Adoptierte Kinder und jugendliche Adoptierte sind anders. Adoptierte sind vielfach durch die Adoption, die Adoptionsfolgen und das Umfeld gestört.
Mehr oder weniger, das kommt darauf an, wie ausgeprägt die Persönlichkeit eines jeden Einzelnen ist.
Die Gesellschaft, zumindest aber die Adoptiv-Familie (wenn bei einigen auch nur unterschwellig) und deren Verwandtschaft erwartet, dass das Adoptivkind der Familie seine Dankbarkeit dafür erweist, das es in „geordneten Verhältnissen aufwächst und es ihm an nichts fehlt“.
Viele Adoptivkinder (vor allem 90% der, in der DDR adoptierten Kinder) werden bzw. wurden mit sehr viel Strenge erzogen. Pubertäres Verhalten wird/wurde nicht toleriert.
Adoptivkinder haben/hatten das große Problem (bis auf wenige Ausnahmen), dass sie nie wirklich sie selbst sein dürfen/durften.
Sie leben als „Schattenmännchen“ in der Gesellschaft.
Wenn sie ihre ureigenste Individualität wirklich werden lassen, verbunden mit einem eventuell etwas „rebellischem“Verhalten, wird dieses sofort den „Genen“ der Herkunftsfamilie angelastet und nicht etwa den Erziehungsmethoden der Adoptiv-Familie.
Als Kind hat man leider nie eine Wahl. Egal, ob es Scheidungen oder eine Adoption ist. In beiden Fällen werden die Kinder nicht gefragt, bei wem sie bleiben oder zu wem sie gehen möchten. Sicher, Ausnahmen bestätigen die Regel.
Nicht alle Adoptierten treffen es schlecht. Das trifft nur auf eine kleine Gruppe Adoptierter zu. Formal gesehen. Die Sichtweisen der Adoptierten selbst, später als Erwachsene, sind vielfältig und meist völlig anders, als das eigene Erleben als Kind.

... Wer bin ich?

 

Autor: Eva Siebenherz

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Adoptionsgesuch einer homosexuellen Frau

[Rz 1] Im Jahre 1998 ersuchte die damals 37-jährige Beschwerdeführerin, von Beruf Kindergärtnerin, bei den Sozialbehörden ihres Wohnortes um eine Bewilligung für die Adoption eines Kindes, da sie sich für eine internationale Adoption interessierte. Bei dieser Gelegenheit informierte die Beschwerdeführerin die Behörden über ihre Homosexualität und ihre Beziehung zu R., mit der sie seit 1990 in einer stabilen Beziehung lebt.[Rz 2] Mit Brief vom 26. November 1998 teilte der Präsident des Generalrates der Beschwerdeführerin die Verweigerung der ersuchten Bewilligung mit. Diesem Entscheid waren verschiedene Befragungen der Beschwerdeführerin durch mehrere Personen (insbesondere eines Psychologen der Sozialbehörden) vorausgegangen. Der negative Entscheid wurde unter anderem damit begründet, dass eine väterliche Bezugsperson fehle und überdies unklar sei, welchen Platz die Lebenspartnerin der Beschwerdeführerin, R., im Leben des adoptierten Kindes einnehmen würde. Diese Umstände könnten ein adoptiertes Kind negativ beeinflussen.

[Rz 3] Die Beschwerdeführerin versuchte vor den innerstaatlichen Instanzen vergeblich, eine Genehmigung ihres Adoptionsgesuchs zu erwirken. Letztinstanzlich legte sie beim obersten französischen Verwaltungsgericht Revision ein. Mit Entscheid vom 5. Juni 2002 lehnte dieses das Begehren jedoch ab.

Das Gericht machte unter anderem geltend, es sei von den Vorinstanzen zulässig gewesen, bei der Prüfung, ob das Kindeswohl bei einer Adoption gewährleistet sei, zu berücksichtigen, ob eine väterliche Bezugsperson vorhanden sei. Ebenso habe der Rolle der Lebenspartnerin der Beschwerdeführerin bei der Prüfung des Gesuchs Beachtung geschenkt werden dürfen.

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Adoptions-Info II

Seit den ersten Regelungen des Adoptionsrechtes im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im Jahr 1900 hat sich die soziale Bedeutung der Adoption grundlegend geändert. Während bei Inkrafttreten des BGB das vorrangige Ziel einer Adoption darin bestand, den Fortbestand des Namens und des Vermögens einer Familie zu sichern, ist heute eine Adoption nur noch zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und seine volle Integration in die Adoptivfamilie zu erwarten ist. Für Kinder, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, stellt die Adoption eine Möglichkeit dar, unter den förderlichen Entwicklungsbedingungen einer Familie aufzuwachsen.

Andererseits sehen viele ungewollt kinderlose Paare in der Adoption eines Kindes eine Chance, eine Familie zu gründen. Allerdings steht der Zahl der Kinder, die zur Adoption freigegeben werden, eine viel größere Bewerberzahl gegenüber. Von den jährlich ca. tausend Adoptionen in Bayern erfolgen 60 % durch Verwandte oder Stiefeltern während Fremdadoptionen vergleichsweise selten sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Adoptionsrecht

Die nachfolgende Übersicht soll Ihnen einige Grundinformationen zur sogenannten Annahme als Kind (Adoption) vermitteln. In Teil A wird die Annahme Minderjähriger, in Teil B die Annahme Volljähriger behandelt. Das Merkblatt kann und soll die Beratung und die Vorbereitung eines notariell zu beurkundenden Antrags auf Ausspruch einer Annahme als Kind(„Adoptionsantrag“) nicht ersetzen, aber erleichtern. Besondere Konstellationen wie etwa beider Annahme ausländischer Staatsbürger in Deutschland oder bei der Annahme ausländischer Kinder in deren Heimatland können dabei leider nicht behandelt werden…

Die Adoption von Kindern ist ein gesellschaftlich immer wieder kontrovers diskutiertes Thema. Adoptionen durch Prominente im In- und Ausland sind Gegenstand der Berichterstattung in den Boulevardmedien; in beinahe jedem erweiterten Bekanntenkreis haben Adoptionen stattgefunden. Gleichwohl nehmen das Adoptions- und das Adoptionsvermittlungsrecht in der juristischen Praxis eine Sonderrolle ein. Neben der geringen Zahl ausgesprochener Adoptionen dürfte Grund hierfür sicherlich auch sein, dass die Begleitung und Durchführung einer Adoption Kenntnisse aus nahezu allen Rechtsbereichen erfordert. Die
einschlägigen Vorschriften sind über eine Vielzahl von Gesetzen verstreut, die weit über die materiellrechtlichen Vorgaben des BGB, die verwaltungsrechtlichen Vermittlungsregelungen des Adoptionsvermittlungsgesetzes und die Bestimmungen über das gerichtliche Adoptionsverfahren im FamFG hinaus gehen. Nur exemplarisch sei etwa an die Vorgaben zur Berücksichtigung anzunehmender Kinder bei Sozialleistungen (zB Eltern- und Kindergeld, Familienversicherung) oder die Adoption durch Lebenspartner …

 

Rechtliche Aspekte der Adoption im Lichte des gesellschaftlichen Wandels Österreich

1. Allgemeines:

Die Adoption stellt die Schaffung eines Eltern – Kind Verhältnisses zwischen dem Annehmenden bzw. den Annehmenden und dem (Wahl-) Kind ohne Beachtung der biologischen Abstammung dar.

2. Geschichtlicher Rückblick: a. Römisches Recht:

Das römische Reich wurde von einer limitierten Zahl von Familien regiert. Eine der Pflichten der Senatoren war es, Söhne zu haben, die letztlich den Besitz übernehmen und die politische Tradition sowie den Familiennamen fortführen konnten. Wirtschaftlich stellten Familien jedoch auch Luxus dar. Töchter mussten mit entsprechenden Mitgiften versehen und Söhne mit politischen Ämtern bekleidet werden. Eine zu geringe Kinderanzahl barg jedoch die Gefahr, dass zu wenige männliche Nachkommen vorhanden waren. Das Rechtsinstitut der Adoption war die einzige Lösung falsche Entscheidungen zu korrigieren bzw. fehlende männliche Nachkommen sicher zu stellen. Im römischen Recht konnte in die Adoption und die Arrogation unterschieden werden. Bei Ersterer wurde der Adoptierte der väterlichen Gewalt – Patria Potestas des Adoptierenden unterstellt; bei Letzterer war dies nicht der Fall.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

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