Das Bundesamt für Fremdenwesen hat mit 1. Jänner 2014 seine operative Arbeit aufgenommen. Die wesentlichen Aufgaben sind die Durchführung von erstinstanzlichen asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren sowie die Erteilung von Aufenthaltstiteln aus berücksichtigungswürdigen Gründen. Koordinationsmaßnahmen im Bereich der freiwilligen und zwangsweisen Rückkehr fallen
ebenfalls in den Kompetenzbereich des BFA. Die Visaverfahren, Verwaltungsstrafverfahren, Zurückweisungen, Zurückschiebungen,
Durchbeförderungen, die Kontrolle des Aufenthalts sowie der Vollzug in den Anhaltezentren werden weiterhin von der Fremdenpolizei
wahrgenommen. Für das BFA ist die Prüfung der …weiterlesen
Quelle: Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA)
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