Viele Kinder und Jugendliche haben in Kinderheimen schweres Leid und Unrecht erfahren. Dieses erlittene Unrecht in Heimen nach Einweisung durch die Jugendhilfe oder in Dauerheimen für Säuglinge und Kleinkinder hat zu massiven Beeinträchtigungen der Lebenschancen und Entwicklungspotentiale der Betroffenen geführt, die bis heute nachwirken. Bund und Länder (Errichter des Fonds „Heimerziehung in der DDR“ und „Heimerziehung West“) sind übereingekommen, Betroffenen Unterstützung zu gewähren und errichteten deshalb die, oben genannten, Fonds.
Bis zum 31. Dezember 2014 konnten betroffene ehemalige Heimkinder ihre Ansprüche bei Ihrer zuständigen Anlauf- und Beratungsstelle anmelden. Neuanmeldungen können nicht mehr entgegen genommen werden.
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