Amtlicher Totenschein DDR/DE

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Beeskow (MOZ) Immer wenn ein Mensch stirbt, wird vom Arzt ein Totenschein ausgefüllt. Doch was passiert mit den vertraulichen Dokumenten? Jeder einzelne davon wird aufbewahrt – im Archiv des Landkreises Oder-Spree. Dort schlummern Fakten von nahezu jedem Toten des heutigen Kreisgebietes seit 1949.

Todesursache: Schussverletzung.
Todesursache: Erdrosselt.
Todesursache: Hintergrundinfarkt.

Die Formulare, die in Tausenden Kartons im Kreisarchiv in Beeskow liegen, erzählen zum Teil echte Kriminalgeschichten aus der Region, die einem noch Jahrzehnte später einen Schauer über den Rücken jagen. Mal ist es ein Suizid, mal ein Mord.

Am häufigsten aber ist es schlicht der Organismus, der einfach nicht mehr funktionieren wollte – meistens bei älteren Menschen, zu oft aber auch bei Babys und Kleinkindern. Welche Tragödie sich in so mancher Familie abgespielt hat, zeigen beispielsweise zwei leicht vergilbte, nacheinander folgende A4-Blätter, auf denen Fakten zum Tod eines jungen Zwillingspärchens verewigt sind. All diese Schicksale gehören zum Archiv des Landkreises Oder-Spree.
„Wir haben hier die Totenscheine seit dem Jahr 1949 bis 1990 aus den Altkreisen Eisenhüttenstadt, Fürstenwalde und Beeskow“, erzählt Marina Aurich, Leiterin des Archivs und des Lese- und Medienzentrums. Doch 1990 ist nicht etwa Schluss: Auch die Leichenschauscheine, die Ärzte in den darauffolgenden Jahren für die Toten in Oder-Spree ausgestellt haben, finden sich fein säuberlich sortiert in Kartons wieder. Doch wie kommen sie dorthin?
Zunächst einmal untersucht ein Arzt die Leiche und stellt fest, ob es sich um ein natürliches oder unnatürliches Ableben handelt. Er vermerkt mögliche Krankheiten und Verletzungen, aber natürlich auch den Namen, das Geschlecht, den Sterbezeitpunkt und den Fundort des Toten. Letztere Daten benötigt vor allem das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet. Aber auch die Gesundheitsämter bekommen einen Totenschein – mit all den vertraulichen Daten. Dort werden sie zunächst einmal aufbewahrt.
Doch da in Deutschland jährlich etwa 850 000 Totenscheine ausgefüllt werden, würden die Aktenberge in den Ämtern schnell ins Unermessliche wachsen, deshalb landen sie im Kreis Oder-Spree schließlich im Archiv.
„Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement empfiehlt für Totenscheine eine Aufbewahrungsfrist von mindestens 30 Jahren“, erklärt Marina Aurich. Doch das reicht der Kreisverwaltung nicht. In Oder-Spree werden Totenscheine dauernd aufbewahrt und als Archivgut behandelt. „Für uns haben Totenscheine einen historischen Wert“, sagt Marina Aurich.

Für Forscher könnten die Urkunden, die sich im Laufe der Jahre rein äußerlich immer wieder verändert haben, nämlich durchaus interessant werden. Beispielsweise wenn es darum geht, nach Todesursachen in bestimmten Regionen und zu bestimmten Zeiten zu schauen.
Wer jetzt aber denkt, er könnte einfach ins Archiv gehen und sich durch die Todesfälle der Region arbeiten, der irrt. „Das sind schließlich sehr personenbezogenen Daten. Da kann nicht jeder kommen und Einsicht nehmen“, betont die Archivleiterin. Da müsse schon ein starkes rechtliches oder familiäres Interesse vorliegen. Um das zu prüfen, ist von den Interessenten immer auch ein Antrag auf die gebührenpflichtige Einsichtnahme zu stellen – für alle Todesfälle, die länger als 30 Jahre zurückliegen beim Archiv, für aktuellere beim Gesundheitsamt.

Neben Ahnenforschern hätte auch immer wieder mal die Kriminalpolizei beim Totenschein-Archiv angeklopft, beispielsweise wenn alte Straftaten wieder aufgerollt wurden, erzählt Marina Aurich und legt den Totenschein eines Mannes, der 1967 mit seinem Boot auf der Spree kenterte und ertrank, wieder zurück auf den Aktenstapel.

Quelle: Moz.de

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