Einerseits sind biologische und Adoptivfamilie rechtlich gleichgestellt, wird das Adoptivkind als Kind angenommen, betonen Institutionen die Äquivalenz beider Arten der Familiengründung (Kirk 1981; Aselmeier-Ihrig 1984).
Andererseits ist eine große Zahl von Unterschieden offensichtlich: Während sich bei biologischen Eltern die Erwartung der eigenen Fruchtbarkeit erfüllte, wurden die meisten Adoptiveltern zunächst mit der Erfahrung der eigenen Infertilität konfrontiert, mußten sich mit ihr auseinandersetzen und sie verarbeiten (Kirk 1981; Kraft et al. 1980; 1985b):Adoption war für sie nur die zweitbeste Lösung (Seglow, Pringle und Wedge 1972). Während Erwachsene in der Regel keine Voraussetzungen für Elternschaft erfüllen müssen und unabhängig von anderen über den Zeitpunkt der Geburt ihrer Kinder entscheiden können, müssen Adoptiveltern ein langwieriges Bewerbungsverfahren durchlaufen, ihre Eignung als potentielle Erzieher nachweisen und vielfach lange auf ein Kind warten. Sie sind also bei der Realisierung ihrer Pläne von anderen Personen abhängig (Kirk 1981; Aselmeier-Ihrig 1984).
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