Adoptionsrecht

  Adoption, Behörden, Länder, PDF`s auf einen Blick
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Die nachfolgende Übersicht soll Ihnen einige Grundinformationen zur sogenannten Annahme als Kind (Adoption) vermitteln. In Teil A wird die Annahme Minderjähriger, in Teil B die Annahme Volljähriger behandelt. Das Merkblatt kann und soll die Beratung und die Vorbereitung eines notariell zu beurkundenden Antrags auf Ausspruch einer Annahme als Kind(„Adoptionsantrag“) nicht ersetzen, aber erleichtern. Besondere Konstellationen wie etwa beider Annahme ausländischer Staatsbürger in Deutschland oder bei der Annahme ausländischer Kinder in deren Heimatland können dabei leider nicht behandelt werden…

Die Adoption von Kindern ist ein gesellschaftlich immer wieder kontrovers diskutiertes Thema. Adoptionen durch Prominente im In- und Ausland sind Gegenstand der Berichterstattung in den Boulevardmedien; in beinahe jedem erweiterten Bekanntenkreis haben Adoptionen stattgefunden. Gleichwohl nehmen das Adoptions- und das Adoptionsvermittlungsrecht in der juristischen Praxis eine Sonderrolle ein. Neben der geringen Zahl ausgesprochener Adoptionen dürfte Grund hierfür sicherlich auch sein, dass die Begleitung und Durchführung einer Adoption Kenntnisse aus nahezu allen Rechtsbereichen erfordert. Die
einschlägigen Vorschriften sind über eine Vielzahl von Gesetzen verstreut, die weit über die materiellrechtlichen Vorgaben des BGB, die verwaltungsrechtlichen Vermittlungsregelungen des Adoptionsvermittlungsgesetzes und die Bestimmungen über das gerichtliche Adoptionsverfahren im FamFG hinaus gehen. Nur exemplarisch sei etwa an die Vorgaben zur Berücksichtigung anzunehmender Kinder bei Sozialleistungen (zB Eltern- und Kindergeld, Familienversicherung) oder die Adoption durch Lebenspartner …

 

Rechtliche Aspekte der Adoption im Lichte des gesellschaftlichen Wandels Österreich

1. Allgemeines:

Die Adoption stellt die Schaffung eines Eltern – Kind Verhältnisses zwischen dem Annehmenden bzw. den Annehmenden und dem (Wahl-) Kind ohne Beachtung der biologischen Abstammung dar.

2. Geschichtlicher Rückblick: a. Römisches Recht:

Das römische Reich wurde von einer limitierten Zahl von Familien regiert. Eine der Pflichten der Senatoren war es, Söhne zu haben, die letztlich den Besitz übernehmen und die politische Tradition sowie den Familiennamen fortführen konnten. Wirtschaftlich stellten Familien jedoch auch Luxus dar. Töchter mussten mit entsprechenden Mitgiften versehen und Söhne mit politischen Ämtern bekleidet werden. Eine zu geringe Kinderanzahl barg jedoch die Gefahr, dass zu wenige männliche Nachkommen vorhanden waren. Das Rechtsinstitut der Adoption war die einzige Lösung falsche Entscheidungen zu korrigieren bzw. fehlende männliche Nachkommen sicher zu stellen. Im römischen Recht konnte in die Adoption und die Arrogation unterschieden werden. Bei Ersterer wurde der Adoptierte der väterlichen Gewalt – Patria Potestas des Adoptierenden unterstellt; bei Letzterer war dies nicht der Fall.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hier finden Sie weiteres Informationsmaterial zum Thema Adoption.


 

 

 

 

 

 

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