Adoptions-Info II

  Adoption, PDF`s auf einen Blick
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Seit den ersten Regelungen des Adoptionsrechtes im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im Jahr 1900 hat sich die soziale Bedeutung der Adoption grundlegend geändert. Während bei Inkrafttreten des BGB das vorrangige Ziel einer Adoption darin bestand, den Fortbestand des Namens und des Vermögens einer Familie zu sichern, ist heute eine Adoption nur noch zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und seine volle Integration in die Adoptivfamilie zu erwarten ist. Für Kinder, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, stellt die Adoption eine Möglichkeit dar, unter den förderlichen Entwicklungsbedingungen einer Familie aufzuwachsen.

Andererseits sehen viele ungewollt kinderlose Paare in der Adoption eines Kindes eine Chance, eine Familie zu gründen. Allerdings steht der Zahl der Kinder, die zur Adoption freigegeben werden, eine viel größere Bewerberzahl gegenüber. Von den jährlich ca. tausend Adoptionen in Bayern erfolgen 60 % durch Verwandte oder Stiefeltern während Fremdadoptionen vergleichsweise selten sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hier finden Sie weiteres Informationsmaterial zum Thema Adoption.

 

 

 

 

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